Dr. Rudolf Böckenholt kommentiert Urteil des LG Berlin zur Subventionierung einer Kulturzeitschrift in GRUR-Prax 11/2023
Ohne ausreichende Ermächtigungsgrundlage darf durch hoheitliche Stelle herausgegebene Kulturzeitschrift nicht subventioniert werden (Urteil LG Berlin, 23.02.2023, 52 O 64/22).
Im Heft 11 /07. Juni 2023 von „GRUR-Prax – Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht / Praxis Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht“ erklärt BOEHMERT & BOEHMERT Partner und Rechtsanwalt Dr. Rudolf Böckenholt ein heiß diskutiertes Urteil des LG Berlin vom 23. Februar 2023 (52 O 64/22, GRUR-RS 2023, 4645) zur Frage, ob die Kulturzeitschrift „Sinn und Form“, die durch die Akademie der Künste Berlin herausgegeben und verbreitetet wird, subventioniert werden darf, um kostendeckend zu arbeiten.
Da eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage fehlt, verneint das LG Berlin diese Frage und verbietet es der Akademie der Künste, der Kulturzeitschrift weiter Deckungsbeiträge zu zahlen. Geklagt hatte der Mitbewerber „Lettre International“, der durch diese Zahlungen den Wettbewerb verzerrt sah. Ohne ausreichende gesetzliche Befugnis, sich überhaupt und in einem bestimmten Gebiet pressemäßig zu betätigen, verletzt eine hoheitliche Stelle das Gebot der Staatsferne der Presse und greift damit unlauter in den ansonsten freien Wettbewerb ein.