Dr. Rudolf Böckenholt, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Vertreter vor dem UPC
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Hildegard-von-Bingen-Straße 5
28359 Bremen
Deutschland
T +49 (421) 340 90
F +49 (421) 349 17 68
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Rudolf Böckenholt konzentriert sich zum einen auf das Marken- und Designrecht, wobei er strategisch zum Aufbau eines Schutzrechtsportfolios berät und dieses dann auch durchsetzt, insbesondere in Verletzungs- und Grenzbeschlagnahmesachen sowie Widerspruchsverfahren weltweit. Zum anderen berät er zu schutzrechtsbezogenen Verträgen, insbesondere Lizenzen. Er vertritt hauptsächlich mittelständische und große international tätige Unternehmen aus den Praxisgruppen Medien, Konsumgüter, Lebensmittel und Pharma. Dabei berät er häufig an den Schnittstellen zwischen den Disziplinen, zum angrenzenden Pharma- und Lebensmittelrecht, und zum allgemeinen Wettbewerbsrecht.
Rudolf Böckenholt studierte Rechtswissenschaften und englisches Recht an der Universität Münster mit Schwerpunkt im gewerblichen Rechtsschutz. Anschließend erwarb er den Magister Legum (LL.M.) im internationalen gewerblichen Rechtsschutz nach Studienaufenthalten an der School of Law, University of Exeter (UK), der Technischen Universität Dresden und am Deutschen Patent- und Markenamt. Seine Dissertation an der Universität Münster betrifft die Abgrenzung zwischen Urheber- und Markenrecht.
Bei BOEHMERT & BOEHMERT ist Rudolf Böckenholt seit 2001. Seit 2005 ist er als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2008 Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Für die Zeitschrift GRUR-Prax bespricht Rudolf Böckenholt seit 2009 regelmäßig aktuelle obergerichtliche Urteile. Er ist Autor marken- und wettbewerbsrechtlicher Kommentierungen, insbesondere im Münchener Anwaltshandbuch – Gewerblicher Rechtsschutz, so auch in der 2022 erschienen 6. Auflage, und im englischsprachigen Kommentar zur Unionsmarkenverordnung. Aktuell ist er mit einem Beitrag zu Schutz- und Verwertungskonzepten von Marken und Namen für Immobilien(projekte) im 2021 erschienenen Handbuch Immobilienwirtschaftsrecht engagiert.
Das JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien zählt ihn in der Rubrik Marken- und Wettbewerbsrecht seit Jahren zu den empfohlenen Anwälten und hält ihn für einen „schlauen Kopf“ und „klugen Strategen“. In Legal 500 (Deutschland und EMEA) wird er als Berater geführt, der es „aufgrund seiner großen Erfahrung schafft, die für den Mandanten effizienteste Strategie zu verfolgen“ und „durch seine realistischen Einschätzungen hervorragende Ergebnisse erzielt“. Das Handelsblatt zählt ihn bereits seit 2017 zu „Deutschlands Beste Anwälten“ im Bereich Intellectual Property, Best Lawyers seit 2018. Ebenfalls regelmäßig ist er im „Kanzleimonitor“, einer empirischen Studie des Bundesverbands der Unternehmensjuristen (BUJ), gelistet.
Er ist aktives Mitglied der International Trademark Association (INTA), der Intellectual Property Owners Association (IPO), European Communities Trade Mark Association (ECTA), Pharmaceutical Trade Marks Group (PTMG), der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Lebensmittelrecht (WGfL) und diverser Fördervereine im Gewerblichen Rechtsschutz.