Dr. Rudolf Böckenholt zu getarnter Werbung und Schleichwerbung in aktueller Auflage des Münchener Anwaltshandbuch Gewerblicher Rechtsschutz
In inzwischen 6. Auflage erörtert BOEHMERT & BOEHMERT Partner und Rechtsanwalt Dr. Rudolf Böckenholt in seinem Beitrag „Tarnung des kommerziellen Zwecks geschäftlicher Handlungen“ Grundlagen und Ausprägungen des Verbots getarnter Werbung und Schleichwerbung im Münchener Anwaltshandbuch Gewerblicher Rechtsschutz.
Das Verbot, den kommerziellen Zweck geschäftlicher Handlungen zu tarnen wird verfassungsrechtlich, wettbewerbsrechtlich sowie presse- und medienrechtlich behandelt, insbesondere zu Werbung in redaktioneller Form und zu Äußerungen vermeintlich neutraler Dritter in wissenschaftlichen Publikationen, Warentests und Rankings. Besonderer Wert wird auf die Bewertung des Influencer-Marketings gelegt.
Der Beitrag von Dr. Böckenholt ist in der gedruckten Ausgabe des Münchener Anwaltshandbuch Gewerblicher Rechtsschutz unter §21 auf den Seiten 697-724 zu finden.