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Das von den EU-Mitgliedsstaaten etablierte Einheitliche Patentgericht (EPG) wird fortan für Fragen der Rechtsgültigkeit und bei Verletzung europäischer Patente, einschließlich der Einheitspatente, zuständig sein. Ziel des neuen Einheitspatentsystem ist es, die Rechtssicherheit im europäischen Raum zu erhöhen sowie zeit- und kostenaufwändige Verfahren zu vermeiden.
Doch wie sehen Aufbau und Funktionsweise dieses noch neuen Gerichts aus? Wann ist es zuständig und wann nicht? Welche Durchsetzungsmöglichkeiten ergeben sich für Rechteinhaber, welche Verteidigungsmöglichkeiten für Beklagte?
Erfahren Sie in den folgenden Artikeln mehr über das neue System. Für alle weiterführenden Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung!
Das Einheitspatentgericht
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