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Künftig wird ein von den EU-Mitgliedsstaaten etabliertes internationales Gericht – das Einheitspatentgericht, kurz EPG – für Fragen der Rechtsgültigkeit und Verletzung europäischer Patente, einschließlich der Einheitspatente. Ziel ist, Rechtssicherheit im europäischen Raum zu erhöhen sowie zeit- und kostenaufwändige Verfahren zu vermeiden.
Doch wie sehen Aufbau und Funktionsweise dieses neuen Gerichts aus? Wann ist es zuständig und wann nicht? Welche Durchsetzungsmöglichkeiten ergeben sich für Rechteinhaber, welche Verteidigungsmöglichkeiten für Beklagte?
Erfahren Sie in den folgenden Artikeln mehr über das neue System. Für alle weiterführenden Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung!
Das Einheitspatentgericht
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