Neues P3-Pilotprogramm des US-Patentamts
Mit seinem neuen Post-Prosecution Pilot Programm (P3) ermöglicht das US-Patentamt dem Anmelder nach einer Final Rejection ab sofort eine zeitnahe Anhörung vor einer Gruppe von drei Prüfern. Damit kann sich trotz einer Zurückweisung zukünftig hoffentlich in vielen Fällen relativ schnell doch noch eine Patenterteilung erreichen lassen. Das Programm ist zunächst bis 12. Januar 2017 befristet.
Mit dem P3-Programm verfolgt das US-Patentamt die Absicht, die Zeitdauer der Prüfungsverfahren weiter zu verkürzen und die große Zahl sogenannter RCEs („request for continued examination“), mit denen die Anmelder nach einem Zurückweisungsbescheid („final rejection“) das Prüfungsverfahren gegen die Zahlung einer weiteren Prüfungsgebühr fortsetzen können, zu reduzieren. Die Anmelder können ab sofort innerhalb von zwei Monaten nach dem Zurückweisungsbescheid einen Antrag auf Teilnahme am P3-Programm stellen. Der Antrag ist kostenfrei und darf eine bis zu maximal fünf Seiten lange Eingabe mit Argumenten zur Patentfähigkeit umfassen. Zusätzlich kann auch ein Vorschlag für eingeschränkte Patentansprüche eingereicht werden.
Daran schließt sich zeitnah eine Anhörung vor einer Gruppe von drei Prüfern an, darunter neben dem Erstprüfer üblicherweise auch dessen Vorgesetzter. Die Anhörung kann auf Wunsch auch per Telefon oder Videokonferenz stattfinden. Der Anmelder hat dort eine begrenzte Redezeit von 20 Minuten, um seine Argumente darzustellen und die Fehler im Zurückweisungsbescheid aufzuzeigen. Im Anschluss treffen die Prüfer ihre Entscheidung: Sie können (1) ein Patent erteilen, (2) das Prüfungsverfahren wieder aufnehmen (in diesem Fall folgt ein weiter Prüfungsbescheid mit Fristsetzung zur Erwiderung) oder (3) die Zurückweisung der Anmeldung bestätigen.
Dem Anmelder bleibt auch im Falle der Bestätigung der Zurückweisung immer noch die Möglichkeit, mit einem RCE eine Fortsetzung des Prüfungsverfahrens zu beantragen oder in die Beschwerde zu gehen. Insofern gehen durch die Teilnahme am P3-Programm keine Optionen verloren. Allerdings wird die Sechsmonatsfrist für die Beantragung des RCE oder die Einlegung der Beschwerde durch die Teilnahme am P3-Programm nicht unterbrochen, so dass nach einer Bestätigung der Zurückweisung vermutlich schnelles Handeln erforderlich sein wird.
Die bereits bestehenden Pilotprogramme bleiben neben dem neuen P3-Programm weiterhin unverändert verfügbar: Die Pre-Appeal Brief Conference ermöglicht die Überprüfung eines Zurückweisungsbeschlusses vor einer Prüfergruppe in ähnlicher Zusammensetzung wie das P3-Programm, allerdings ohne die Möglichkeit der Anhörung. Das After Final Consideration Pilot Program 2.0 erlaubt die Einreichung einer kurzen Stellungnahme und eingeschränkter Ansprüche nach einer Zurückweisung, allerdings nur zur Überprüfung durch den Erstprüfer. Die neue Kombination eines erweiterten Prüfergremiums mit der Möglichkeit einer Anhörung stellt die Neuerung und den besonderen Vorteil des P3-Programms dar.
Noch liegen kaum praktische Erfahrungen vor. Das P3-Pilotprogramm kann allerdings vermutlich immer dann besonders hilfreich sein, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass der Erstprüfer die Anmeldung oder den Stand der Technik nicht ganz richtig verstanden hat, ihm in der rechtlichen Beurteilung der Anmeldung oder des Stands der Technik ein Fehler unterlaufen ist und er sich im schriftlichen Verfahren nicht überzeugen lässt. In solchen Fällen verspricht eine Anhörung vor einem Gremium aus erfahrenen Prüfern nach dem P3-Programm schnelle und verhältnismäßig unkomplizierte Abhilfe.
Ergänzende Informationen zum P3-Programm finden sich auf der Homepage des US-Patentamts unter https://www.uspto.gov/patent/initiatives/post-prosecution-pilot. Darüber hinaus stehen wir und unser großes Netz amerikanischer Korrespondenzanwälte für Rückfragen zu allen drei Pilotprogrammen gerne zur Verfügung.