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Beschleunigte Prüfung von Krebs-Immunthera­pie-Erfindungen durch das US-Patentamt

9. September 2016/in Ausgabe September 2016, Patent- & Gebrauchsmusterrecht

Seit Juni 2016 ist eine bevorzugte Prüfung von Patentanmeldungen für Erfindungen auf dem Gebiet der Krebs-Immuntherapie in den USA verfügbar. Das Krebs-Immuntherapie Pilot Programm des US-Patentamts wurde im Rahmen des „National Cancer Moonshot“ des Weißen Hauses ins Leben gerufen und wird zunächst für 12 Monate Anmeldern in den USA zur Verfügung stehen. Antragssteller, die alle Voraussetzungen unter dem Krebs-Immuntherapie Pilot Programm erfüllen, erhalten eine beschleunigte und priorisierte Prüfung ihrer Patentanmeldung, um eine schnelle Patenterteilung zu ermöglichen.

Eine Patentanmeldung, die unter dem Krebs-Immuntherapie Pilot Programm des US-Patentamts geprüft werden soll, muss mindestens einen Verfahrensanspruch auf eine Krebsbehandlung mittels Immuntherapie aufweisen und darf nicht mehr als insgesamt 20 Patentansprüche ohne mehrfache Rückbezüge enthalten, wovon maximal drei unabhängige Patentansprüche sein dürfen. Die Patentanmeldung muss sich ferner am Anfang der substanziellen Patentprüfung befinden (beispielsweise nach einem Antrag auf erneute Prüfung –„Request for Continued Examination“), und im Falle einer Uneinheitlichkeit muss der Patentanmelder das Patentbegehren auf das Immuntherapieverfahren beschränken. Zulässige Patentanmeldungen liegen auf dem Feld der Onkologie und umfassen Verfahren zur Verbesserung, Behandlung, oder Vorbeugung einer bösartigen Tumorerkrankung in einem Patienten, soweit dieses Verfahren das Immunsystem des Patienten bei der Krebstherapie unterstützt oder verstärkt. Einbegriffen sind zum Beispiel Verfahren, welche die Verabreichung von Zellen, Antikörpern, Nukleinsäuren oder Proteinen betreffen, die eine Immunantwort des Patienten zur Zerstörung von Tumorzellen auslösen oder verstärken. Sowohl Krebsimpfungen als auch in vivo und ex vivo Verfahren für adaptive Immunzelltherapien werden berücksichtigt.

Während der Prüfung einer Patentanmeldung unter dem Krebs-Immuntherapie Pilot Programm ist der Patentanmelder aufgefordert, alle Beanstandungen eines Prüfbescheids ausreichend und vollumfänglich zu beantworten und keine Fristverlängerungen in Anspruch zu nehmen. Andernfalls verliert die Patentanmeldung den besonderen Status und wird im Weiteren wie eine normale Patentanmeldung behandelt. Ein erneuter Antrag ist danach nicht mehr möglich. Erfreulicherweise werden für den Antrag und das beschleunigte Verfahren keine gesonderten Gebühren erhoben.

Somit ist derzeit möglich eine beschleunigte Behandlung für Patentanmeldungen auf dem Gebiet der Krebs-Immuntherapie in den USA zu erreichen. Das Programm wird zunächst bis Juni 2017 Anmeldern zur Verfügung stehen – eine Verlängerung des Programms ist möglich, aber noch nicht beschlossen.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2016-09-09 15:26:332022-08-17 15:24:26Beschleunigte Prüfung von Krebs-Immunthera­pie-Erfindungen durch das US-Patentamt

Autor

Dr. David Kuttenkeuler

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