Fujifilm v Kodak: UPC Court of Appeal konkretisiert Leitlinien zur Long-Arm Jurisdiction
Der UPC Court of Appeal schafft mit der Entscheidung in der Sache Fujifilm v Kodak (UPC_CoA_312/2025, UPC_CoA_333/2025, UPC_CoA_880/2025 und UPC_CoA_882/2025) einen strukturierten Rahmen für künftige Long-Arm-Verfahren.
Einleitung
Mit seiner Entscheidung vom 2. Juni 2026 in der Sache Fujifilm v Kodak (UPC_CoA_312/2025, UPC_CoA_333/2025, UPC_CoA_880/2025 und UPC_CoA_882/2025) entwickelt der UPC Court of Appeal den praktischen Rahmen für Klagen betreffend nicht zum UPC-Gebiet gehörende nationale Teile europäischer Patente weiter.
Im Mittelpunkt steht dabei nicht mehr die Frage, ob der UPC solche Ansprüche grundsätzlich behandeln kann. Diese Frage wurde durch die Entscheidung des EuGH in BSH v Electrolux und die nachfolgende UPC-Rechtsprechung weitgehend geklärt. Entscheidend ist vielmehr, nach welchen Maßstäben solche Ansprüche zu prüfen sind, wenn Rechtsschutz außerhalb des UPC-Gebiets begehrt wird.
Für eine ausführlichere Darstellung der Grundlagen verweisen wir auf unsere früheren Beiträge:
- 03.November 2025 – Das „schwarze Schaf“ des Einheitlichen Patentgerichts: Long-Arm-Jurisdiktion
- 24. Juli 2025 – Update zum EuGH-Urteil C-339/22: Aktuelle Rechtsprechung des UPC zur „Long Arm Jurisdiction“
Hintergrund: Das Kodak-Verfügungsverfahren
Ausgangspunkt waren einstweilige Verfügungsverfahren zwischen Fujifilm und Kodak betreffend Druckplattentechnologie. Die Local Division Mannheim hatte Fujifilm Unterlassungsansprüche zugesprochen, die auch den britischen Teil des Streitpatents erfassten.
Kodak legte Berufung ein. Der Court of Appeal hob die Entscheidung später auf. Die eigentliche Bedeutung des Urteils liegt jedoch weniger im Ausgang des Verfügungsverfahrens als in den Maßstäben, die das Gericht für Long-Arm-Klagen entwickelt.
Die Entscheidung verdeutlicht, dass auch bei bestehender Zuständigkeit hohe Anforderungen an Nachweis, Zurechnung und die Anwendung ausländischen Rechts bestehen bleiben.
Ein strukturierterer Rahmen für Long-Arm-Klagen
Die Entscheidung zeigt, dass sich Long-Arm-Verfahren vor dem UPC zunehmend zu einem eigenständigen prozessualen Prüfungsrahmen entwickeln. Der Court of Appeal beschränkt sich nicht auf die Zuständigkeitsfrage, sondern ordnet weitere Fragen ein, die sich stellen, sobald Ansprüche betreffend nicht zum UPC-Gebiet gehörende Patentteile geltend gemacht werden.
Nach der Argumentation des Gerichts sind insbesondere vier Fragen getrennt zu prüfen:
- ob der UPC zuständig ist;
- wie die Rechtsbeständigkeit des ausländischen Patentteils im konkreten Verfahren zu behandeln ist;
- ob die behaupteten Auslandshandlungen dem jeweiligen Beklagten zugerechnet werden können; und
- ob eine Verletzung im Ausland nach dem anwendbaren Recht tatsächlich nachgewiesen ist.
Diese strukturierte Betrachtung dürfte über den konkreten Kodak-Fall hinaus Bedeutung für künftige Long-Arm-Verfahren haben.
Verletzung bleibt territorial zu prüfen
Von besonderer praktischer Bedeutung sind die Ausführungen des Gerichts zum Verletzungsnachweis.
Der Court of Appeal scheint nicht bereit zu sein, eine Verletzung in einem Nicht-UPC-Staat allein deshalb anzunehmen, weil vergleichbare Handlungen innerhalb des UPC-Gebiets festgestellt wurden. Vielmehr muss der Kläger die relevanten Auslandshandlungen konkret darlegen und nachweisen sowie erläutern, weshalb diese die Voraussetzungen des anwendbaren Rechts erfüllen.
Die Entscheidung unterstreicht damit, dass Long-Arm Jurisdiction keine Erleichterung der Darlegungs- und Beweislast bewirkt.
Konzernstrukturen ersetzen keine Zurechnung
Das Urteil zeigt ferner die Bedeutung von Zurechnungsfragen, insbesondere in Konzernstrukturen.
Nach der Argumentation des Court of Appeal können Handlungen einer Gesellschaft nicht ohne Weiteres einer anderen Konzerngesellschaft zugerechnet werden. Vielmehr ist für jeden Beklagten gesondert darzulegen, welche Rolle er bei den behaupteten Auslandshandlungen gespielt haben soll.
Gerade bei grenzüberschreitenden Liefer- und Vertriebsstrukturen dürfte dieser Aspekt künftig an Bedeutung gewinnen.
Ausländisches Recht bleibt relevant
Die Entscheidung bestätigt außerdem, dass ausländisches Recht in Long-Arm-Verfahren weiterhin eine zentrale Rolle spielt und für den Ausgang des Verfahrens entscheidend sein kann.
Gleichzeitig hat der Court of Appeal nicht dazu Stellung genommen, in welchem Umfang Parteien davon ausgehen dürfen, dass die Rechtsordnungen der EPC-Staaten zu materiell vergleichbaren Ergebnissen führen, solange die Gegenseite keine konkreten Unterschiede aufzeigt. Einige erstinstanzliche UPC-Entscheidungen haben Ansätze erkennen lassen, die den Aufwand für den Nachweis ausländischen Rechts reduzieren, sofern keine konkreten Abweichungen geltend gemacht werden. Der Court of Appeal hat solche Ansätze weder bestätigt noch verworfen.
Die Anforderungen an Vortrag und Nachweis ausländischen Rechts bleiben damit ein Bereich, in dem weitere Konkretisierungen durch die Rechtsprechung zu erwarten sind.
Die Kodak-Entscheidung zeigt, dass ein Kläger trotz erfolgreicher Zuständigkeitsbegründung letztlich daran scheitern kann, dass die Voraussetzungen des anwendbaren ausländischen Rechts nicht nachgewiesen werden.
Praktische Auswirkungen
Die Entscheidung markiert eine Verschiebung des Schwerpunkts von abstrakten Zuständigkeitsfragen hin zur materiellen Prüfung des Einzelfalls.
Für Kläger bedeutet dies, dass Long-Arm-Klagen künftig noch stärker von der Qualität des Tatsachenvortrags, dem Nachweis konkreter Auslandshandlungen und der Auseinandersetzung mit ausländischem Recht abhängen werden.
Für Beklagte bestätigt die Entscheidung, dass auch bei bestehender Zuständigkeit zahlreiche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen bleiben, insbesondere hinsichtlich Zurechnung, Nachweis und anwendbarem Recht.
Der Court of Appeal führt Long-Arm-Verfahren damit stärker in Richtung einer klassischen materiellen Prüfung entlang von Zuständigkeit, Rechtsbeständigkeit, Zurechnung und Verletzungsnachweis.
Fazit
Die Bedeutung von Fujifilm v Kodak liegt weniger im Ausgang des Verfügungsverfahrens als in den Leitlinien, die der Court of Appeal für künftige Long-Arm-Verfahren entwickelt.
Die Entscheidung bestätigt, dass die Diskussion über die grundsätzliche Zuständigkeit des UPC für Ansprüche betreffend nicht zum UPC-Gebiet gehörende Patentteile weitgehend abgeschlossen ist. Wichtiger wird künftig die Frage, wie solche Ansprüche konkret zu prüfen sind.
Indem der Court of Appeal die eigenständige Bedeutung von Zuständigkeit, Rechtsbeständigkeit, Zurechnung und Verletzungsprüfung hervorhebt, schafft er einen strukturierteren Rahmen für künftige Long-Arm-Verfahren. Für die Praxis dürfte dies wichtiger sein als der konkrete Ausgang des Kodak-Verfahrens.
