UPC Court of Appeal zur Sicherheitsleistung: Litigation Insurance grundsätzlich berücksichtigungsfähig
Der Court of Appeal erkennt Litigation Insurance als grundsätzlich berücksichtigungsfähiges Instrument im Rahmen der Sicherheitsleistung an.
Mit Entscheidung vom 21. Februar 2026 in der Sache Astellas Institute for Regenerative Medicine v Healios K.K. (UPC_CoA_489/2025) hat der Unified Patent Court Court of Appeal klargestellt, dass Litigation Insurance im Rahmen der Sicherheitsleistung für Prozesskosten grundsätzlich berücksichtigt werden kann.
Die Entscheidung setzt einen wichtigen Akzent für die Praxis vor dem UPC. Zwar wird Litigation Insurance nicht automatisch klassischen Sicherheiten gleichgestellt, sie wird jedoch als potenziell relevantes Instrument zur Absicherung von Kostenrisiken anerkannt.
Hintergrund
Ausgangspunkt war ein Antrag auf Sicherheitsleistung für Prozesskosten. Die antragstellende Partei machte geltend, dass das Risiko bestehe, einen möglichen Kostenerstattungsanspruch nicht durchsetzen zu können.
Die Gegenseite verwies unter anderem auf eine Litigation-Insurance-Lösung, die die Übernahme etwaiger Kosten abdecken sollte. Damit stellte sich die zentrale Frage, ob eine solche Versicherung geeignet ist, die Anordnung einer Sicherheitsleistung zu entbehrlich zu machen.
Grundsätzliche Anerkennung von Litigation Insurance
Der Court of Appeal stellte klar, dass Litigation Insurance bei der Beurteilung der Kostentragungsfähigkeit grundsätzlich berücksichtigt werden kann.
Dies stellt eine wesentliche Klarstellung dar. Das Gericht erkennt an, dass moderne Prozessstrukturen Versicherungsmodelle umfassen können, die zur Absicherung von Kostenrisiken dienen.
Gleichzeitig betont der Court of Appeal, dass daraus keine automatische Gleichstellung mit klassischen Sicherheiten folgt.
Keine Gleichwertigkeit mit klassischen Sicherheiten
Entscheidend bleibt, ob das Risiko der Nichterstattung tatsächlich ausgeschlossen oder hinreichend reduziert wird.
Vor diesem Hintergrund ist Litigation Insurance nicht ohne Weiteres mit einer Bankgarantie gleichzusetzen. Maßgeblich ist vielmehr die konkrete Ausgestaltung der Versicherung.
Das Gericht stellt damit klar, dass eine einzelfallbezogene Prüfung erforderlich ist und unterschiedliche Sicherungsinstrumente nicht schematisch gleichbehandelt werden.
Maßstäbe der Prüfung
Die Entscheidung zeigt, dass Litigation-Insurance-Modelle einer eingehenden Prüfung unterzogen werden.
Relevant sind insbesondere:
- ein durchsetzbarer Anspruch auf Kostendeckung,
- ein ausreichender Deckungsumfang,
- sowie die Verlässlichkeit der tatsächlichen Leistung.
Versicherungsmodelle mit Einschränkungen, Bedingungen oder Unsicherheiten können nach der Entscheidung nicht ausreichen, um das Kostenrisiko auszuräumen.
Praktische Auswirkungen
Die Entscheidung hat unmittelbare praktische Bedeutung. Zum einen eröffnet sie die Möglichkeit, Litigation Insurance als Bestandteil der Absicherung gegen Kostenrisiken im UPC-Verfahren einzusetzen. Zum anderen macht sie deutlich, dass solche Modelle nur dann durchgreifen, wenn ihre Belastbarkeit im Einzelfall nachgewiesen werden kann. Zugleich bleibt es der Gegenseite unbenommen, die Eignung solcher Absicherungen in Frage zu stellen und zusätzliche Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Fazit
Der Court of Appeal erkennt Litigation Insurance als grundsätzlich berücksichtigungsfähiges Instrument im Rahmen der Sicherheitsleistung an. Die Entscheidung stellt jedoch klar, dass deren Akzeptanz von einer konkreten und substanzbezogenen Prüfung abhängt. Entscheidend bleibt, ob eine verlässliche und durchsetzbare Absicherung des Kostenrisikos gewährleistet ist.
Erste Marktreaktionen zeigen bereits, dass Versicherer beginnen, entsprechende Produkte gezielt für UPC-Verfahren zu strukturieren und anzubieten.
