Der Fahrplan zum UPC
Das Einheitliche Patentgericht hat nach Verzögerungen am 1. Juni 2023 seine Arbeit aufgenommen.
Mit der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde durch Österreich als dreizehntes Mitglied am 18. Januar 2022 war das UPC gemäß dem „Protokoll zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht betreffend die vorläufige Anwendung“ (PPA) bereits vorläufig in Kraft getreten. Im Rahmen dieser vorläufigen Anwendbarkeit liefen die Vorbereitungen für den Betrieb des UPC. Insbesondere bestätigte der UPC-Verwaltungsausschuss bereits offiziell die Standorte des Gerichts erster Instanz und verabschiedete die Verfahrensregeln und die Kostentabelle, welche am 1. September 2022 in Kraft getreten sind. Auch die Richterauszahl und die Finalisierung der IT-Infrastruktur fanden im Rahmen der vorläufigen Anwendbarkeit bereits statt.
Mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde durch Deutschland am 17. Februar 2023, wurden die Vorbereitungen abgeschlossen. Somit startete die 3-monatige „sunrise period“ und das Einheitliche Patentgericht konnte nach Art. 89 EPGÜ am ersten Tag des vierten Monats nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunde am 1. Juni 2023 final seine Arbeit aufnehmen.
Bereits während der „sunrise period“ konnte vorzeitig ein Opt-out erklärt werden, um Patente aus dem UPC-System zu halten und einen zentralen Angriff auf das Patent unmittelbar nach dem Inkrafttreten des neuen Systems zu verhindern. Dieser Opt-out kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgenommen werden.