Sondermeldung: Broad Institutes CRISPR/Cas9-Genom-Editing-Patent endgültig in Europa widerrufen!
Nach viertägigen intensiven mündlichen Verhandlungen im Europäischen Patentamt (EPA) in München, hat die Beschwerdekammer gestern, am 16. Januar 2020, in einem Einspruchsverfahren über den Widerruf des europäischen Patents Nr. 2 771 468 den erstmaligen Patentanspruch des Broad Instute für die Genom-Editing-Methode an Säugerzellen widerrufen.
Der Einspruch gegen die Erteilung des CRISPR-Patents wurde von neun Einsprechenden eingelegt. Die Beschwerdeverfahren wurden durch das Broad Institute nach einer Entscheidung in erster Instanz, das Patent aufgrund eines Mangels im Prioritätsanspruch im vollen Umfang als nicht neu zu widerrufen, eingeleitet. Die Technische Beschwerdekammer bestätigte gestern überraschend die Entscheidung in erster Instanz. Noch einen Tag zuvor ließ die Technische Beschwerdekammer ihre vorläufige Tendenz verlauten, den Fall der Großen Beschwerdekammer, dem höchsten Rechtsorgan des EPA, vorzulegen. Nach den gestrigen Verhandlungen kam es jedoch offenkundig zu einem Meinungsumschwung der Technischen Beschwerdekammer, was eine drastische Umkehr von den vorigen Bekanntmachungen und eine Zurückweisung der Beschwerde nach sich zog. Der Widerruf des Patents bleibt bestehen, die Entscheidung ist endgültig und kann nicht aus sachlichen Gründen angefochten werden.
Obwohl das CRISPR-Patentportfolio des Broad Institute einen Schlag erlitten hatte, dürfte die Entscheidung in Europa für vereinfachte Entwicklung und Geschäftstätigkeiten im Bereich des Genom Editing sorgen. Aus rechtlicher Sicht bekräftigt die Entscheidung abermals die bewährte Praxis des EPA, wonach der Patentanmelder des Prioritätsanspruchs und der Nachanmeldung identisch sein muss, oder aber eine lückenlose Übertragungskette der ursprünglichen Prioritätsrechte an den nicht identischen Patentanmelder der späteren Anmeldung sichergestellt werden soll. Dies verdeutlicht, wie komplex und wichtig es ist, Prioritätsansprüche korrekt nach dem Europäischen Recht einzureichen.