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Neuigkeiten vom Ein­heitspatent

20. März 2016/in Ausgabe März 2016, Patent- & Gebrauchsmusterrecht

Im Rahmen unseres Bulletins berichten wir in regelmäßigen Abständen (zuletzt in der Ausgabe September 2015) über den Weg zu einem einheitlichen europäischen Patentsystem. Jüngste Fortschritte umfassen insbesondere den überraschenden Entschluss Italiens zur Teilnahme und die Verabschiedung der Verfahrensordnung für das Gemeinschaftspatentgericht.

Das Gemeinschaftspatent soll zum ersten Mal einen einheitlichen Patentschutz für die Europäische Union schaffen. Einschließlich eines neuen Gerichtssystems, das Patente europaweit durchsetzen oder für ungültig erklären kann.

Italien stand den Plänen für ein Gemeinschaftspatent lange Zeit sehr kritisch gegenüber. Die Italiener störten sich insbesondere daran, dass Italienisch keine offizielle Sprache des neues Patentsystems sein wird, und hatten zusammen mit Spanien seit 2011 sogar versucht, das Einheitspatent vor dem Europäischen Gerichtshof zu stoppen. An einer zweiten Klage Spaniens, die im Jahr 2015 gescheitert ist, hatte sich Italien bereits nicht mehr beteiligt. Nun hat Italien die Kehrtwendung endgültig vollzogen und sich zum 30. September 2015 als 26ster Mitgliedsstaat dem Einheitspatent angeschlossen. Für das Gemeinschaftspatent und dessen Akzeptanz ist das ein großer Fortschritt, denn mit Italien kommt ein wirtschaftliches Schwergewicht hinzu, das bei den Patentvalidierungen europaweit (hinter Deutschland, Großbritannien und Frankreich) an vierter Stelle liegt. Unter den EU-Staaten fehlen nun lediglich noch Spanien und Kroatien.

Auch die Etablierung des neuen Gerichtssystems ist 2015 vorangekommen. Der achtzehnte Entwurf der Verfahrensordnung wurde im Oktober als endgültiger Entwurf angenommen. Damit steht nun (bis auf einige ausstehende Ergänzungen zu den Gerichtsgebühren) endgültig fest, nach welchen Regeln die Patentstreitverfahren und Patentnichtigkeitsverfahren vor dem neuen Gericht ablaufen werden. Zudem haben sich im Oktober sieben Mitgliedsstaaten (darunter Deutschland, Großbritannien und Frankreich) auf eine provisorische und vorzeitige Inkraftsetzung einiger Regelungen des Patentgerichtsübereinkommens geeinigt, damit beispielsweise die Auswahl und Fortbildung der Richter zügig voranschreiten kann und die nötige IT-Infrastruktur bereitgestellt werden kann.

Damit die Abkommen über das Gemeinschaftspatent und das Gemeinschaftspatentgericht endgültig in Kraft treten können, ist allerdings noch die Ratifizierung durch 13 Mitgliedsstaaten vonnöten. Neun Staaten haben bislang ratifiziert, darunter zuletzt Finnland im Januar 2016. Auch die deutsche Ratifizierung schreitet voran: Mitte Februar hat das Bundesjustizministerium den entsprechenden Gesetzesentwurf veröffentlicht. Gegenwärtig gehen wir davon aus, dass das Gemeinschaftspatent im Jahr 2017 Wirklichkeit werden wird – fast fünfzig Jahre nach den ersten Initiativen!

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2016-03-20 12:04:472022-08-17 15:23:19Neuigkeiten vom Ein­heitspatent

Autor

Dr. Dennis Kretschmann

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