EU-Kommission bestätigt: „Emmentaler“ bleibt Gattungsbezeichnung
Der Käse wird nicht als geschützte Ursprungsbezeichnung anerkannt.
Am 23. Januar 2025 entschied die EU-Kommission, dass der Begriff „Emmentaler“ in der Europäischen Union nicht als geschützte Ursprungsbezeichnung anerkannt wird. Stattdessen bestätigte sie, dass es sich um eine Gattungsbezeichnung handelt, die frei verwendet werden darf. BOEHMERT & BOEHMERT vertrat in diesem Verfahren erfolgreich ein internationales Molkereikonsortium und verhinderte die Monopolisierung des Namens durch die Schweiz.
Hintergrund: Streit um den Herkunftsschutz
Die Schweiz hatte im März 2024 die internationale Registrierung der Bezeichnung „Emmentaler“ als geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) im Rahmen der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens beantragt. Ziel war es, den Namen exklusiv für Käse aus dem Schweizer Emmental zu sichern. Die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der EU-Kommission lehnte den Antrag jedoch ab, da der Begriff historisch und kulturell nicht mehr ausschließlich mit der Schweiz verbunden sei.
Entscheidung der EU-Kommission
In ihrem Durchführungsbeschluss (EU) 2025/107 begründete die EU-Kommission ihre Entscheidung damit, dass „Emmentaler“ bereits seit dem 19. Jahrhundert in mehreren EU-Ländern hergestellt wird. Der Name ist zudem Bestandteil dreier geschützter geografischer Angaben in der Europäischen Union, die sich auf außerhalb der Schweiz produzierten Käse beziehen:
- „Allgäuer Emmentaler“ (g. U.), hergestellt in Deutschland,
- „Emmental français est-central“ (g. g. A.), hergestellt in Frankreich,
- „Emmental de Savoie“ (g. g. A.), ebenfalls hergestellt in Frankreich.
Auswirkungen: Rechtssicherheit und fairer Wettbewerb
Die Entscheidung der EU-Kommission sorgt für Rechtssicherheit und verhindert Wettbewerbsverzerrungen, da der Begriff „Emmentaler“ längst international für eine bestimmte Käsesorte mit typischen Löchern etabliert ist – unabhängig von einem geografischen Bezug zur Schweiz.
Für Molkereien in der EU und weltweit bleibt die Produktionsfreiheit gewahrt. Hersteller dürfen den Namen weiterhin verwenden, sofern sie nationale Produktionsvorschriften wie die Käse-Verordnung in Deutschland einhalten. Ein Schutz des Begriffs als Ursprungsbezeichnung hätte erhebliche Umstellungskosten und Marktverwirrung zur Folge gehabt. In Österreich beispielsweise werden jährlich rund 14.000 Tonnen Emmentaler produziert – mehr als in der Schweiz selbst.
Mit der Einstufung als Gattungsbezeichnung stärkt die EU-Kommission auch die Position anderer Länder, die traditionelle Bezeichnungen gegen überzogene Schutzansprüche verteidigen. Der Fall unterstreicht zudem die Bedeutung einer strategischen Rechtsvertretung, die sowohl internationale Abkommen und europäische Richtlinien als auch branchenspezifische Markt- und Verbraucherinteressen berücksichtigt.