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Auslegung der An­sprüche – Wo sich EPA und UPC treffen und trennen

21. August 2025/in UPC-Update

Unterschiedliche Wege der Anspruchsauslegung: EPA und UPC im Vergleich

Wie bereits berichtet, hat die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer in der Sache G 1/24 eine bedeutende Neufestlegung der Grundsätze des EPA zur Auslegung von Ansprüchen gebracht. Sie hat bestätigt, dass für das EPA der Ausgangspunkt für die Auslegung eines Patents stets der Wortlaut der Ansprüche ist, die die Erfindung für die Zwecke der Patentierbarkeit gemäß den Artikeln 52 bis 57 EPÜ definieren. Die Beschwerdekammer hat festgestellt, dass die Beschreibung und die Zeichnungen immer herangezogen werden müssen – nicht nur, wenn die Ansprüche mehrdeutig sind. Für das EPA gilt diese Verpflichtung auch dann, wenn der Wortlaut der Ansprüche klar erscheint, um sicherzustellen, dass die Auslegung auf dem Kontext des Patents als Ganzes beruht. Dieser Ansatz ist inklusiv: Die Beschreibung ist ein ständiges Auslegungsinstrument, und die darin angeführten Beispiele können Einfluss darauf haben, wie ein Merkmal in den Ansprüchen verstanden wird. In der Praxis neigt die Methode des EPA dazu, eine breitere Auslegung der Bedeutung der Ansprüche zuzulassen, solange diese Bedeutung mit dem Wortlaut der Ansprüche vereinbar ist.

Der allgemeine Ansatz des UPC zur Anspruchsauslegung ist in einigen Punkten ähnlich, hat jedoch seinen eigenen verfahrensrechtlichen und konzeptionellen Rahmen. Der Court of Appeal hat insbesondere in der Rechtssache NanoString gegen 10x Genomics klargestellt, dass die Anspruchsauslegung eine Rechtsfrage ist, über die das Gericht zu entscheiden hat, und keine Frage, die an Sachverständige delegiert werden kann. Maßgeblich ist, wie ein Fachmann den Anspruch anhand der Beschreibung und der Zeichnungen verstehen würde. Wie das EPA nach G 1/24 betrachtet auch das UPC die Beschreibung und die Zeichnungen dabei stets als relevant. Die Aufgabe des Gerichts besteht jedoch nicht darin, alle Ausführungsformen in der Beschreibung mit dem Wortlaut des Anspruchs in Einklang zu bringen, sondern die autonome technische Bedeutung des Anspruchs festzustellen und zu beurteilen, ob die Beschreibung diese Bedeutung stützt, ihr widerspricht oder sie unberührt lässt.

In diesem Rahmen ist auch die jüngste Entscheidung in der Rechtssache Agfa (UPC CFI 278/2023, Lokale Abteilung Hamburg) zu sehen. Der Fall betraf einen Anspruch auf eine „achromatische Farbe“ für eine Grundierung. In der Beschreibung wurden Beispiele aufgeführt – cremefarben, hellgrau, hellgelb –, die je nach Lesart unter diese Kategorie fallen könnten. Das Gericht wandte jedoch die technische Bedeutung von „achromatische Farbe” (etwa gleich große Wellenlängenanteile) an und kam zu dem Schluss, dass diese Beispiele nicht der Definition entsprachen. Sie wurden daher aus dem Schutzumfang des Anspruchs ausgeschlossen. Agfa zeigt daher, dass das UPC zwar grundsätzlich die Beschreibung heranzieht, aber keine widersprüchlichen Beschreibungspassagen zulässt, die die Bedeutung des Anspruchs über seinen klaren technischen Sinn hinaus erweitern.

Im Gegensatz dazu weist G 1/24 der Beschreibung in EPA-Verfahren eine aktivere, prägende Rolle zu, selbst wenn die Ansprüche auf den ersten Blick klar erscheinen. Der Unterschied ist subtil, aber wichtig:

  • Für das EPA ist die Beschreibung in den Auslegungsprozess für die Patentierbarkeit integriert und kann, soweit möglich, die Bedeutung beeinflussen.
  • Für das UPC dient die Beschreibung, wie der Fall Agfa zeigt, als Grundlage für die Auslegung, aber der Wortlaut des Anspruchs kann letztlich Vorrang haben, wenn beide voneinander abweichen.

Diese Abweichung bedeutet, dass derselbe Anspruchswortlaut in bestimmten Grenzfällen vor dem UPC enger ausgelegt werden könnte als vor dem EPA – ein Ergebnis, das sich natürlich unmittelbar auf die Beurteilung der Verletzung und Rechtsbeständigkeit auswirken kann.

https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2025/08/UPC-Update-claim-interpretation-epo-vs-upc-2.jpg 598 650 Lucia Biehl /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Lucia Biehl2025-08-21 10:01:342025-08-21 10:37:55Auslegung der An­sprüche – Wo sich EPA und UPC treffen und trennen

Autor

Dr. Michael Rüberg, LL.M. (London)
Victor V. Fetscher, LL.M. (Tel Aviv)
Micheline Verwohlt
Dr. Lars Eggersdorfer

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