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Handlungsbedarf durch Geheimnisschutzgesetz

23. Mai 2019/in Ausgabe Mai 2019

Am 26. April 2019 ist das neue Geheimnisschutzgesetz in Kraft getreten, das die EU-Geschäftsgeheimnis-Richtlinie umsetzt. Unternehmen müssen sich auf eine deutlich geänderte Rechtslage einstellen.<7span>

Rechtslage wird erheblich geändert

Geschäftsgeheimnisse erhalten durch das Geheimnisschutzgesetz umfassenderen Schutz. Jedoch stellt das Gesetz zugleich geänderte rechtliche, technische und organisatorische Anforderungen für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen auf. Unternehmen, die ihr Knowhow und ihre sonstigen Geschäftsgeheimnisse schützen möchten, müssen ihre Schutzstrategie dem neuen Recht anpassen – ansonsten drohen nach bisherigem Recht geschütztes Knowhow und Geschäftsgeheimnisse zu Allgemeingut zu werden.

Unter den fortan geltenden Begriff der Geschäftsgeheimnisse fallen dabei sämtliche kommerziell werthaltigen, geheimen Informationen sowohl technischer als auch kaufmännischer Art, also technische Daten, Quellcodes, Marktanalysen, Kosteninformationen, Strategien oder auch Lieferanten- und Kundenlisten. Voraussetzung des rechtlichen Schutzes ist nach neuem Recht jedoch stets, dass diese Informationen Gegenstand von sog. „angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen“ sind, die rechtlicher, technischer und organisatorischer Natur sein können. Entsprechende Geheimnisschutzmaßnahmen bringen dem Geheimnisinhaber in doppelter Hinsicht Nutzen: Tatsächlich verringern sie die Wahrscheinlichkeit, dass Geschäftsgeheimnisse offenbart werden, und rechtlich sind sie Voraussetzung, dass überhaupt Ansprüche bei einem Diebstahl und einer Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen bestehen.

To-Dos für Unternehmen

Um wertvolle Unternehmensinformationen rechtlich zu schützen, ist es daher notwendig, bisherige Geheimhaltungskonzepte an die neue Rechtslage anzupassen beziehungsweise erstmals kohärente Geheimhaltungskonzepte einzuführen. Hierzu müssen insbesondere die bestehenden

  • Geschäftsgeheimnisse erfasst werden,
  • es müssen Geheimhaltungskonzepte überprüft und angepasst werden, und es empfiehlt sich eine
  • rechtliche Prüfung bestehender Geheimhaltungsvereinbarungen.
  • Sind Geheimhaltungskonzepte mit Blick auf die zu schützenden Informationen unzureichend oder werden diese im Unternehmen nicht konsequent und nachweisbar gelebt, droht der Verlust des rechtlichen Schutzes. Dies bietet Anreize für Industriespionage. Daher sind hier Compliance-Maßnahmen wichtig.

Weitere Änderungen durch das kommende Geheimnisschutzgesetz sind: Reverse Engineering wird grundsätzlich rechtlich zulässig, wenn nicht mit Vertragspartnern ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird. Ferner werden die Möglichkeiten rechtlich zulässigen Whistleblowings erweitert und insgesamt neue Regeln in Bezug auf Arbeitnehmer geschaffen.

Neue Website zum Geheimnisschutzgesetz

Damit Sie nicht den Überblick in Bezug auf die neuesten Entwicklungen zum Geheimnisschutz verlieren, haben wir unter www.geschaeftsgeheimnisschutz.de eine Website erstellt, die übersichtlich die Regelungen der Knowhow-Richtlinie samt Erwägungsgründen darstellt, den Entwicklungsprozess des deutschen Geheimnisschutzgesetzes widergibt und auch einige Handlungsempfehlungen bereit hält.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2019-05-23 11:41:402022-08-17 14:30:35Handlungsbedarf durch Geheimnisschutzgesetz

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BOEHMERT & BOEHMERT

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