• Standorte
  • Presse
  • Impressum
  • Kontakt
  • DE
    • EN
  • UPC
  • Kanzlei
    • Schwerpunkte
    • Geschichte
    • Leitbild
    • Awards & Rankings
  • Tätigkeitsfelder
    • Rechtsgebiete
    • Branchen
  • Team
  • Aktuelles & Wissen
    • Aktuelles
    • Termine
    • UPC-Update
    • IP-Update
    • Brexit-Update
    • Publikationen
    • B&B Bulletin
  • Karriere
    • Arbeiten bei uns
    • Lernen Sie uns kennen
    • Stellenangebote
  • Menü Menü
EXPERTEN FINDEN
  • UPC
  • Kanzlei
    • Schwerpunkte
    • Geschichte
    • Leitbild
    • Awards und Rankings
  • Tätigkeitsfelder
    • Rechtsgebiete
    • Branchen
  • Unser Team
  • Aktuelles & Wissen
    • Aktuelles
    • Termine
    • UPC-Update
    • IP-Update
    • Brexit-Update
    • Publikationen
    • B&B Bulletin
  • Karriere
    • Arbeiten bei uns
    • Lernen Sie uns kennen
    • Stellenangebote
  • Kontakt
  • Standorte
  • Impressum
  • Presse
  • Experten finden
  • DE
    • EN

Neue Vorlage zu der Großen Beschwerdekammer des EPA zur mündlichen Verhandlung per Videokonferenz

22. März 2021/in IP-Update

Nach einer Entscheidung des EPA-Präsidenten vom 10. November 2020 (EPA ABl. 2020, A121) sind ab dem 4. Januar 2021 alle mündlichen Verhandlungen vor Einspruchsabteilungen in Form einer Videokonferenz durchzuführen, auch wenn ein oder mehrere Beteiligte der Form einer Videokonferenz nicht zustimmen. Auch die Beschwerdekammern des EPA können ab dem 1. Januar 2021 mündliche Verhandlungen in Form von Videokonferenzen durchführen, ebenfalls ohne Zustimmung der Beteiligten (Art. 15a RPBA).

Vor Einführung dieser Vorschriften konnte eine mündliche Verhandlung in Form einer Videokonferenz nur durchgeführt werden, wenn alle Beteiligten damit einverstanden waren. In der Zwischenentscheidung T 1807/15 vom 12. März 2021 hat die Technische Beschwerdekammer 3.5.02 der Großen Beschwerdekammer folgende Frage vorgelegt, die unter G 1/21 behandelt wird:

„Ist die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Form einer Videokonferenz mit dem in Artikel 116 (1) EPÜ verankerten Recht auf mündliche Verhandlung vereinbar, wenn nicht alle Verfahrensbeteiligten ihre Zustimmung zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Form einer Videokonferenz erteilt haben?“

Die mündliche Verhandlung vor der Großen Beschwerdekammer ist bereits für den 28. Mai 2021 angesetzt. Die Große Kammer hat den Präsidenten des EPA aufgefordert, bis zum 27. April 2021 schriftlich zu den ihr vorgelegten Rechtsfragen Stellung zu nehmen. Diese Anordnung wird voraussichtlich die derzeitige Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit Videokonferenzen in Inter-partes-Verfahren vor dem EPA in den Fällen beseitigen, in denen eine oder mehrere Parteien mit der Form einer Videokonferenz nicht einverstanden sind.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2021-03-22 00:00:002022-08-02 11:19:30Neue Vorlage zu der Großen Beschwerdekammer des EPA zur mündlichen Verhandlung per Videokonferenz

Autor

Dr. Daniel Herrmann

Inhalte

Weitere Beiträge

  • Kündigung des Deutsch-Schweizer Abkommens von 1892 – was… 23. Mai 2022
  • EuGH erklärt deutsche Gerichtspraxis bezüglich der… 2. Mai 2022
  • Aktuelle Meldungen zu geistigem Eigentum vor dem Hintergrund… 26. April 2022

Menü

  • Kanzlei
  • Tätigkeitsfelder
  • Unser Team
  • Aktuelles & Wissen
  • Karriere

Informationen

  • Presse
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Allgemeine Mandatsbedingungen

Rechtsgebiete

  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • IT-Recht
  • Kartellrecht
  • Lizenzrecht
  • Markenrecht
  • Patentbewertung
  • Patent- & Gebrauchsmusterrecht
  • Patentverletzung
  • Produktpiraterie
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

© Copyright 2023– BOEHMERT & BOEHMERT

Nach oben scrollen

Wir verwenden ausschließlich Funktionscookies und keine Dienste Dritter. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Powered by  GDPR Cookie Compliance
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.