Gericht der Europäischen Union verneint Verwechselungsgefahr zwischen pharmazeutischen Marken mit dem Bestandteil „mar“ – Artikel von Dr. Florian Schwab in WTR Daily
Auf dem Online-Portal der Fachzeitschrift World Trademark Review, WTR Daily, erörtert BOEHMERT & BOEHMERT Rechtsanwalt Dr. Florian Schwab eine Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union in der Rechtssache T-261/19 vom 20. Januar 2021, Stada Arzneimittel AG gegen das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO).
Das Gericht bestätigt in diesem Urteil die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen der Unionsbildmarkenanmeldung OPTIMAR und der älteren Wortmarke MAR besteht. Hinsichtlich des übereinstimmenden Elements MAR sah das Gericht eine unterdurchschnittliche Unterscheidungskraft angesichts des erkennbar beschreibenden Bezugs von „medizinischen Nasensprays“ – für die allein der Nachweis der rechtserhaltenden Benutzung als geführt galt – zu „Meer“.
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