Aktuelle Meldungen zu geistigem Eigentum vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine
Seit nunmehr über zwei Monaten hat sich zwischen Russland und der Ukraine ein erbittert geführter Krieg entwickelt. Wir beobachten die Entwicklungen in der Ukraine mit großer Sorge und hoffen, dass der russischen Aggression so bald wie möglich Einhalt geboten werden kann.
Es mag unpassend erscheinen, die Wirkungen des Krieges auf Entwicklungen des geistigen Eigentums zu betrachten vor dem Hintergrund von fortdauernden Berichten über Verbrechen, die in der Ukraine verübt werden, und vor dem Hintergrund erschütternder Nachrichten und Bilder, die uns erreichen. Nichtsdestotrotz existieren gewisse Wirkungen auf den gewerblichen Rechtsschutz, und wir halten eine kurze Zusammenfassung dieser Wirkungen auf unserer Website für angebracht.
Die International Trademark Association (INTA) hat einige dieser Wirkungen des Krieges auf die Praxis des gewerblichen Rechtsschutzes zusammengefasst (https://www.inta.org/resources/the-status-of-intellectual-property-in-russia-and-ukraine/; auf Englisch; zuletzt aktualisiert am 8. April 2022). Einige Auszüge aus den von der INTA mitgeteilten Informationen:
Ukraine
- Das Ukrainische Patentamt (Ukrpatent) setzt seine Arbeit fort. Die Patentbeschwerdekammer hat ihren Geschäftsbetrieb ausgesetzt.
- Es ist gegenwärtig nicht möglich, Papierunterlagen an Ukrpatent zu senden oder von dort zu empfangen. Das Online-Anmeldesystem bleibt in Betrieb, und Amtsgebühren an Ukrpatent können weiterhin entrichtet werden.
- Das ukrainische Parlament hat am 1. April 2022 ein Gesetz „Über den Schutz geistigen Eigentums unter Kriegsrecht“ (Gesetz Nr. 7228) verabschiedet. Gemäß diesem neuen Gesetz wird die Dauer von Fristen, die sich auf den Schutz geistiger Eigentumsrechte beziehen, ausgesetzt, ebenso wie Fristen für den Erwerb solcher Rechte. Das Gesetz erlaubt befugten Personen, Dokumente innerhalb von 90 Tagen nach Aufhebung des Kriegsrechts einzureichen, ohne dass eine Gebühr zur Verlängerung oder Wiedereinsetzung der relevanten Fristen entrichtet wird. Kriegsrecht wurde in der Ukraine am 4. Februar 2022 erklärt, gefolgt von der Veröffentlichung des Dekrets 64/2022 für eine Dauer von 30 Tagen. Am 26. März 2022 wählte das ukrainische Parlament eine Verlängerung des Kriegsrechts für weitere 30 Tage. Es ist zu erwarten, dass vor Ende April 2022 über eine weitere Verlängerung entschieden wird.
Russland
- Das Russische Patentamt (Rospatent) und das Eurasische Patentamt arbeiten wie gewohnt und haben keine ungewöhnlichen Verlängerungen oder Wiedereinsetzungen veröffentlicht.
- Russland hat neue Gesetzgebung betreffend Änderungen seiner Patentgesetze angekündigt, wird allerdings seine Gesetze betreffend die Behandlung von Marken noch überarbeiten müssen. Die kürzliche Entscheidung in dem Fall Peppa Pig, in dem ein russisches Gericht sich aufgrund unfreundlicher Aktionen des Vereinigten Königreichs gegen Russland weigerte, die Rechte an Peppa Pig in Russland durchzusetzen, stellt eine de-facto-Änderung der Behandlung von Marken durch die Gerichte dar und spiegelt vermutlich die Politik von Rospatent angesichts kürzlicher Anmeldungen von Marken, die Ähnlichkeit mit bekannten Marken „unfreundlicher Länder“ aufweisen, wider.
Europäische Union
- Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat sämtlich Kooperationsvorgänge mit Rospatent und mit dem Eurasischen Patentamt (EAPO) ausgesetzt.
- Das EUIPO hat den ukrainischen Anwendern seine Unterstützung ausgedrückt und eine einmonatige Verlängerung von Fristen, die am 24. Februar 2022 begannen, in Aussicht gestellt für Verfahren vor dem Amt, für alle Parteien, die einen Sitz oder eine registrierte Niederlassung in der Ukraine haben.
Vereinigte Staaten
- Am 4. März 2022 hat das USPTO angekündigt, dass es sich nicht mehr mit offiziellen Vertretern von Rospatent oder dem Eurasischen Patentamt austauschen wird.
- Seit dem 1. März 2022 wird das USTPO keine Anträge auf Teilnahme am Global Patent Prosecution Highway (GPPH) gewähren, wenn solche Anträge auf Leistungen beruhen, die von Rospatent als Amt der früheren Prüfung unter dem GPPH erbracht wurden.
- Das USPTO warnt Anmelder, die internationale Anmeldungen unter dem Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens einreichen, sich darüber im Klaren sein sollten, dass das Auswählen von Rospatent als einer Internationalen Recherchebehörde oder der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde dazu führen kann, dass eine erfolgreiche Bearbeitung internationaler Anmeldungen unter dem PCT nicht möglich ist unter Bezug auf mögliche Probleme mit der Gebührenübermittlung über Finanzinstitute.