Dr. Florian Schwab in WTR Daily zum Fall „EXHAUST-GARD“.
Im Online-Portal der Fachzeitschrift World Trademark Review vom 02.06.2017 hat BOEHMERT & BOEHMERT-Rechtsanwalt und Markenrechtexperte Dr. Florian Schwab den Artikel „No protection for EXHAUST-GARD“ veröffentlicht.
Der Beitrag erläutert die kürzlich veröffentlichte Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union vom 27. April 2017 (T-622/15). In dem Urteil verneint das Gericht die Eintragungsfähigkeit der Marke EXHAUST-GARD für Dieselabgasfluid in Klasse 01. Wie die beiden ersten Instanzen begründet das Gericht den für diese Waren rein beschreibenden Charakter. Insbesondere die auch angesprochenen englischsprachigen Verkehrskreise mit entsprechendem Fachwissen würden bei der erkennbaren Kombination aus zwei beschreibenden englischen Wörtern („exhaust“ für den Ausstoß von Verbrennungsprodukten und „g(u)ard“ für Schutz bzw. Abwehr) die Wortmarke unmittelbar und einleuchtend mit dem Schutz vor Schadstoffemissionen aus der Verbrennung in Dieselmotoren, insbesondere durch die Reduzierung des Stickoxidgehalts dieser Emissionen in Verbindung bringen. „Überraschend ist daher weniger die Entscheidung des Europäischen Gerichts als die vehemente Verteidigung der Anmeldung in drei Instanzen“, so Dr. Florian Schwab.