Tina vs. Bibi & Tina – Dr. Eckhard Ratjen in GRUR-Prax 02/2025 zum EuG Urteil vom 13.11.2024 – T-444/23
Bibi & Tina – Verwechslungsgefahr bei Übernahme eines von zwei gleichwertigen Wortbestandteilen der älteren Bildmarke
In der Ausgabe 2/2025 des Fachmagazins „Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht in der Praxis“ (GRUR-Prax) widmet sich BOEHMERT & BOEHMERT Partner und Rechtsanwalt Dr. Eckhard Ratjen der Frage, ob Verwechselungsgefahr bei der Übernahme eines durchschnittlich unterscheidungskräftigen Wortelements aus einer älteren Bildmarke besteht, die einen weiteren, gleichwertigen und durchschnittlich unterscheidungskräftigen Wortbestandteil enthält.
Hintergrund ist die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union vom 13.11.2024 – T-444/23 Tina/Bibi&Tina, die eine Verwechselungsgefahr in den Klassen 3 und 5 zwischen dem Namensbestandteil „Tina“ der Unionsmarke Bibi&Tina und der streitigen Marke „Tina“ für diverse Kosmetika und Hygieneartikel bestätigt. Obwohl visuell eine geringe und phonetisch eine durchschnittliche Ähnlichkeit bestehe, vertritt das EuG die Auffassung, dass die streitige Marke als eine andere Version der älteren Marke „Bibi&Tina“ und nicht als eigenständige Marke mit einer anderen betrieblichen Herkunft wahrgenommen werde.
Der vollständige Artikel von Dr. Eckard Ratjen mit dem Titel „Bibi & Tina – Verwechslungsgefahr bei Übernahme eines von zwei gleichwertigen Wortbestandteilen der älteren Bildmarke“ ist in der gedruckten Ausgabe der GRUR-Prax 02/2025 erschienen. Abonnenten von beck-online.de haben zudem die Möglichkeit, den Beitrag hier online abzurufen.