Dr. Dennis Kretschmann und Dr. Michael Rüberg über das Europäische Einheitspatent in legaleraonline.com
Nach nahezu 50-jähriger Vorbereitung könnte das Europäische Einheitspatent in naher Zukunft in Kraft treten. Optimistische Stimmen gehen von einer Umsetzung im Jahr 2023 oder bereits Ende des Jahres 2022 aus.
Doch was gilt es im Vorfeld für Patentinhaber und Manager von Patentportfolios zu beachten? Betrifft das künftige Europäische Einheitspatentsystem nur neu erteilte oder auch bestehende europäische (Bündel-)Patente? Können Patente, die in einigen europäischen Ländern für ungültig erklärt wurden, in anderen Ländern Europas aufrechterhalten werden? Und stehen Opt-out-Optionen zur Verfügung?
Diese und weitere Fragen beantworten Patentanwalt Dr. Dennis Kretschmann und Rechtsanwalt Dr. Michael Rüberg in ihrem Beitrag auf der Website des indischen Fachmagazins Legal Era. Darüber hinaus empfehlen sie allen Inhabern und Managern von Patenten eine sorgfältige Überprüfung der Patentportfolios ihrer Unternehmen in Europa und raten zu zeitnahen strategischen Überlegungen, wie am besten von dem neuen System profitiert werden könne und welche Patente einer Anmeldung zugeführt werden sollen und welche nicht.
Ein kurze Darstellung der geschichtlichen Entwicklung des Europäischen Einheitspatents sowie der Herausforderungen auf dem Weg zu dessen Realisierung komplettieren den informativen Artikel.
Der Beitrag „The European Unitary Patent System is finally back on track and is now schedulred to arrive mid/end 2022 already” (Das Europäische Einheitspatentsystem ist endlich wieder auf dem Weg und soll bereits Mitte/Ende 2022 eingeführt werden) ist am 20. Dezember 2021 auf www.legaleraonline.com in englischer Sprache erschienen.