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Die technischen Rahmenbedingungen der ERVV konkretisieren den Standard bei Gericht verarbeitbarer Dateiformate, sind jedoch nicht abschließend – Dr. Rudolf Böckenholt bespricht ein Urteil des LG Mannheim in seinem jüngsten GRUR-Prax-Beitrag.

12. Oktober 2020/in Publikationen, Wettbewerbsrecht

In Heft 20/2020 erläutert Dr. Rudolf Böckenholt die Entscheidung des LG Mannheim, wonach allein der Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben zu Dateiformaten im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten nicht dazu führt, dass das Dokument als nicht eingereicht gilt, sofern das Gericht das eingereichte Format tatsächlich verarbeiten kann. Das im Streitfall eingereichte verfahrensleitende Dokument im Format DOCX konnte aufgrund der technischen Fähigkeiten des Gerichts als Repräsentat im Format PDF/A verwendet werden. Dr. Rudolf Böckenholt beschreibt, dass die betroffene Prozesspartei in diesem Verfahren Glück gehabt hat, die Entscheidung aber nicht verallgemeinerungsfähig ist.

Die Zeitschrift GRUR-Prax ist über den Verlag beziehbar. Weitere Details finden Sie hier.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2020-10-12 13:33:002022-08-10 13:26:14Die technischen Rahmenbedingungen der ERVV konkretisieren den Standard bei Gericht verarbeitbarer Dateiformate, sind jedoch nicht abschließend – Dr. Rudolf Böckenholt bespricht ein Urteil des LG Mannheim in seinem jüngsten GRUR-Prax-Beitrag.

Autor

Dr. Rudolf Böckenholt, LL.M.

Inhalte

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