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Gestärkter Designschutz – China tritt dem Haager Musterabkommen bei

19. April 2022/in Ausgabe April 2022, Designrecht

Zeitgleich mit der Eröffnung der Olympischen Winterspiele hat die Volksrepublik China ihren Beitritt zum Haager Muster-Abkommen, einem internationalen Vertrag zum Schutz von Designs, erklärt. Ab dem 5. Mai 2022 kann über eine internationale Designanmeldung bei der World Intellectual Property Organization in Genf Designschutz auch für China beansprucht werden.

Das Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle (kurz: Haager Musterabkommen oder Hague System) ist ein einfacher und kostengünstiger Weg, um mit einer zentralen Anmeldung Designschutz in vielen Ländern zu erreichen. Anders als bei international registrierten Marken ist hierfür keine Ersthinterlegung des Designs im Heimatland notwendig. Vielmehr können Designanmelder direkt und über eine einzige internationale Anmeldung Designschutz in zahlreichen Ländern beanspruchen.

Mittlerweile zählt das Haager Musterabkommen 77 teilnehmende Länder, wobei insbesondere in den letzten Jahren viele wirtschaftlich interessante Länder wie die USA, Kanada, Japan und Südkorea dem Abkommen beigetreten sind. Ebenso kann bei einer Anmeldung die Europäische Union benannt werden, wodurch der Anmelder einen – dem EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster entsprechenden – unionsweiten Schutz erlangt.

Nun ist auch China dem Haager Musterabkommen beigetreten – ab dem 5. Mai 2022 ist es möglich, internationale Designanmeldungen auch mit Wirkung für China einzureichen. Stolz verkündete die für die Verwaltung des Abkommens zuständige World Intellectual Property Organziation (WIPO) in ihrer Pressemitteilung, dass mit dem Beitritt Chinas nun 9 der 10 führenden Industrienationen dem Abkommen beigetreten sind.

Bislang war es unter Einschaltung chinesischer Patenanwälte erforderlich, eine nationale chinesische Designanmeldung vorzunehmen. Dieser Schritt entfällt nun, weil China im Rahmen einer zentralen internationalen Anmeldung – neben den anderen zahlreichen Mitgliedstaaten des Abkommens – als Schutzland benannt werden kann. Die maximale Schutzdauer chinesischer Designs wurde in diesem Zuge von 10 auf 15 Jahre verlängert.

Dennoch ist Vorsicht geboten: Die Eintragung des internationalen Designs im Register der WIPO garantiert noch nicht, dass der Schutz tatsächlich gewährt wird. Die nationalen Ämter haben die Möglichkeit, den Schutz des Designs binnen einer Frist erst einmal zu verweigern. Gründe können Formalerfordernisse oder sogar ältere Designs sein, die der Neuheit des angemeldeten Designs entgegenstehen. Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere neue Mitgliedstaaten häufig von der Möglichkeit der Beanstandung Gebrauch machen, weil sich nationales und internationales Schutzsystem doch (noch) nicht als ganz kompatibel erweisen.

So wurde früher in China beispielsweise beanstandet, wenn in den Wiedergaben eines Designs gestrichelte Linien verwendet worden sind – eine international weit verbreitete Praxis, um diejenigen Teile des Designs zu kennzeichnen, für die der Anmelder keinen Schutz beansprucht. Seit dem 1. Juli 2021 hat auch China diese Praxis als zulässig anerkannt.

Gleichwohl bedeutet der Beitritt Chinas einen Meilenstein in der Geschichte des Haager Musterabkommens. Nie war es leichter und kostengünstiger, mit einer einzigen Anmeldung einen global weitreichenden Designschutz zu erhalten. Wir beraten Sie dazu gerne.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2022-04-19 13:55:222022-08-17 13:53:27Gestärkter Designschutz – China tritt dem Haager Musterabkommen bei

Autor

Dr. Andreas Dustmann, LL.M.

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