Aufbau und Funktionsweise des EPG
Sonderausgabe UPC Dezember 2022
Das Einheitspatentgericht (EPG) besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem Berufungsgericht und einer Kanzlei. Das Gericht erster Instanz umfasst eine Zentralkammer mit Sitz in Paris und einer Abteilung in München, sowie mehrere Lokal- und Regionalkammern. Alle Spruchkörper des Gerichts erster Instanz sind multinational zusammengesetzt und bestehen aus drei Richtern ...
EPG: Verteidigungsmöglichkeiten für den Beklagten
UPC-Überblick
Als formelle Verteidigung kann der Beklagte zunächst die Zuständigkeit des EPG anfechten, da die Zuständigkeit der nationalen Gerichte weiterhin für alle Klagen gilt, die nicht in den EPG-Vereinbarungen aufgeführt sind, wie z. B. Klagen, die sich auf EP-Patente mit Ausnahmeregelung beziehen ...
Strategische Überlegungen
UPC-Überblick
Das neue System lässt Ihnen einige Wahlmöglichkeiten. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre europäische Patentstrategie gestalten können.
Zusammenspiel zwischen Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren im Einheitspatentsystem
Einheitliches Patentgericht
Im Einheitspatentsystem ist das Einheitliche Patentgericht (EPG) sowohl für Verletzungs- als auch für Nichtigkeitsklagen zuständig. Unter bestimmten Bedingungen können jedoch ein Verletzungs- und ein paralleles Nichtigkeitsverfahren von verschiedenen Kammern des EPG entschieden werden ...