Dr. Alexander Thamer und Dr. Julian Wernicke zum Urheberpersönlichkeitsrecht bei Wahlkampfveranstaltungen
„Kein Wunschkonzert im Wahlkampf: Das Urheberpersönlichkeitsrecht im politischen Kontext“ – Aufsatz von Dr. Alexander Thamer und Dr. Julian Wernicke in Heft 4/2025 der ZUM
In der Ausgabe 04/2025 der „Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht“, kurz ZUM, befassen sich die BOEHMERT & BOEHMERT Rechtsanwälte Dr. Alexander Thamer und Dr. Julian Wernicke mit dem Einsatz populärer Musik im politischen Wahlkampf – ein Mittel, das wegen seiner emotionalisierenden Wirkung gerne genutzt wird.
Zuletzt spielte etwa die Junge Union bei der Ankunft des CDU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz »Zeit, dass sich was dreht« von Herbert Grönemeyer, worüber unter anderem die LTO berichtete.
In den vergangenen Jahren haben sich Musiker zunehmend auf das Urheberpersönlichkeitsrecht berufen, um ein gerichtliches Verbot gegen bestimmte Nutzungen im politischen Umfeld durchzusetzen. Besonders interessant ist dabei das Spannungsverhältnis zwischen diesem Persönlichkeitsrecht und bestehenden Nutzungsrechten, die über Verwertungsgesellschaften eingeräumt wurden. Der Beitrag ordnet die bisherige Rechtsprechung ein und zeigt die Grenzen parteipolitischer Musikverwendung auf.
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