EILMELDUNG – Erneuter Schlag gegen das Einheitliche Patentgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heute veröffentlichten Entscheidung (2 BvR 739/17) das Gesetz zu dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ-ZustG) für nichtig erklärt. Das Gesetz bewirke der Sache nach eine materielle Verfassungsänderung, sei aber vom Bundestag nicht mit der hierfür erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen worden, da in der entscheidenden Abstimmung nur 35 Parlamentarier anwesend waren.
Interessanterweise erging die Entscheidung nicht einstimmig; die Richterinnen König und Langenfeld sowie der Richter Maidowski vertraten in einem Sondervotum eine von der Mehrheitsmeinung abweichende Meinung.
Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts kann hier abgerufen werden.
Ein möglicher Ausweg wäre, dass der Bundestag erneut mit Zwei-Drittel-Mehrheit über das Gesetz abstimmt. Allerdings ist damit vermutlich eine erhebliche erneute Verzögerung verbunden.
Eine genauere Analyse folgt in Kürze.