„No General Third Party Effect!“ – Kommentar von Dr. Martin Schaefer zur DSM-Richtlinie auf dem Portal von CCC
Bis Anfang Juni 2021 muss die EU-Richtlinie zum „Digital Single Market“ (DMS) in deutsches Recht umgesetzt werden. Gegenstand der umstrittenen Richtlinie ist das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt und damit ein ganzes Bündel an Gesetzgebungsfragen, die von Text- und Data-Mining über Ehrhaltung des kulturellen Erbes bis hin zum Urhebervertragsrecht reichen.
Im besonderen Fokus steht dabei der Artikel 17 der DMS-Richtlinie und damit die Rolle von Online Content Sharing Service Providers (OCSSP) – Anbietern von Online-Diensten für nutzergenerierter Inhalte wie YouTube, Facebook, Instagram und Co.
Die Richtlinie ist für die breite Öffentlichkeit verbunden mit der Debatte um den sogenannten „Upload-Filter“, was nichts anderes ist als die seit vielen Jahren als „Notice-and-Staydown“ bekannte und völlig ohne Probleme praktikzierte Routine. Es geht aber auch um lizenztechnische Fragen: Wer braucht eine Lizenz im Zusammenhang mit solchem nutzergenerierten Content und wer nicht?
In seinem Blogartikel „No General Third Party Effect!“ (Keine allgemeine Drittpartei-Wirkung) auf dem Portal des Unternehmens „Copyright Clearance Center“ liefert BOEHMERT & BOEHMERT Rechtsanwalt Dr. Martin Schaefer Antworten und verweist auf altbekannte Strukturen, die im neuen Umfeld unverändert Bestand haben.
Lesen Sie hier den vollständigen Artikel in englischer Sprache!
Über CCC
Das Copyright Clearance Center (CCC) ist nach eigenen Angaben ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich der freiwilligen kollektiven Lizenzierung und Förderer des Urheberrechts. Seit mehr als 40 Jahren setzt das Unternehmen mit seinen Lizenzierungslösungen und Services Standards für einen effizienten globalen Markt.