Neues zu den Änderungen der gesetzlichen Vorschriften für Anmeldungen am Chinesischen Patentamt (CNIPA)
Die Regierung der Volksrepublik China hat am 17. Oktober 2020 weitreichende Änderungen zur Verbesserung der Qualitätsstandards von Patentanmeldungen verabschiedet. Diese bilden die vierte Überarbeitung des Gesetzes von 1985. Das chinesische Patentgesetz umfasst Patentanmeldungen ebenso wie Designanmeldungen sowie markenrechtliche Aspekte.
Die wesentlichen Änderungen des chinesischen Patentgesetzes betreffen insbesondere die Schutzdauer von Designs (siehe hier unser gesondertes Update) sowie eine Festlegung höherer Entschädigungssummen im Verletzungsfall und die Bestrafung von Anmeldungsversuchen, die nicht den qualitativen Standards der chinesischen Regierung entsprechen.
Kurz zusammengefasst lassen sich folgende Änderungen in den zum 1. Juni 2021 in Kraft tretenden Änderungen des chinesischen Patentrechts ausmachen:
- Schutzumfang und Schutzdauer für Designs
Die Schutzdauer für Designs (design patents) wird von zehn auf 15 Jahre ab Anmeldetag erhöht (Art. 42 Patentgesetz (PG)). Von der Definition des Designs in Art. 2 PG sind künftig auch Teildesigns (partial designs) erfasst, also Designschutz für Teile von Produkten. - Chinesische Priorität für Designs
Designanmeldungen am CNIPA können gemäß Art. 29 PG und Art . 30 PG ab dem 1. Juni 2021 unter Einreichung eines Prioritätsbelegs bis 3 Monate nach Anmeldung im Fall von Designs, bis 18 Monate nach Anmeldung im Fall von Gebrauchsmustern und Patenten die Priorität anderer chinesischer Anmeldungen in Anspruch nehmen – sowohl die von anderen chinesischen Designanmeldungen als auch diejenigen von chinesischen Gebrauchsmuster- oder Patentanmeldungen (Regel 32 der Umsetzungsverordnung). - Qualitätskontrolle
Art. 3 PG sieht strengere Kontrollen der Qualität eingereichter Anmeldungen vor. Nicht zuletzt durch die Förderprogramme der chinesischen Regierung zur Steigerung der Patentanmeldungen am CNIPA haben zu einem hohen Prozentsatz minderwertiger, vorrangig von den finanziellen Incentives gestützten Patentanmeldungen geführt, die den fairen und freien Wettbewerb der Ideen und technischen Innovationen ins Stocken brachten und teilweise noch behindern. - Verlängerte Schutzdauer bei verzögerter Prüfung
Bei über vierjähriger (ab Antrag auf substantive examination: dreijähriger) Bearbeitungsdauer der Anmeldung bis zur Erteilung eines angemeldeten Erfindungspatents ist als Entschädigung auf Antrag des Inhabers eine Schutzdauerverlängerung möglich. Diese Verlängerung der Schutzdauer durch zeitliches Verschulden auf Seiten des CNIPA ist ausschließlich für Patente, nicht jedoch für Gebrauchsmuster- oder Designschutz beantragbar. - Erhöhte Schadensersatzsummen und Offenlegungspflicht für Beklagte
Der maximale gesetzliche Schadensersatz bei Patentverletzungen wird von 1 auf 5 Millionen RMB (ca. 630.000 Euro) erhöht; zudem werden Maßnahmen des Strafschadensersatzes eigenführt (punitive damages), deren Höhe bis zu fünfmal so hoch sein kann. Beklagte müssen außerdem künftig zur Schadensberechnung notwendige Beweise auf gerichtliche Anordnung offenlegen. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzforderungen wird im Einklang mit dem neuen chinesischen Zivilgesetzbuch auf drei Jahre heraufgesetzt, Art. 74 PG. - Neuheitsschonfrist
Das neue chinesische Patentrecht sieht in Art. 24 PG eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten vor. Diese Neuerung wurde aus Rücksichtnahme auf die Ereignisse der globalen Pandemie durch COVID-19 eingeführt.
Besuchen Sie auch den folgenden Link: https://english.cnipa.gov.cn/