„Betriebliche Erfindung – und jetzt?“ Neuer Artikel von Prof. Dr. Goddar im Fachma­ga­zin Arbeitsrecht im Betrieb

Nicht selten entwickeln Arbeitnehmer im Rahmen ihrer betrieblichen Arbeit Ideen oder Innovationen, durch die die Effizienz betrieblicher Handlungsweisen erhöht oder im Unternehmen hergestellte Produkte verbessert werden. Solche Erfindungen im Betrieb sind beim Arbeitgeber meldepflichtig.

Aber wie sieht eine ordnungsgemäße Erfindungsmeldung an den Arbeitgeber aus? Welche Anforderungen sollte eine Diensterfindung erfüllen, um erfolgsversprechend zum Patent angemeldet zu werden? Und welche Vergütung ist für eine Arbeitnehmererfindung angemessen?

Diese Fragen beantwortet BOEHMERT & BOEHMERT Partner und Patentanwalt Prof. Dr. Heinz Goddar in seinem ausführlichen Artikel „Betriebliche Erfindung – und jetzt?“, der im Fachmagazin „Arbeitsrecht im Betrieb“, Ausgabe 9/2021, erschienen ist.

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