UPC NEWS – Einheitliches Patentgericht konstituiert erstes Verwaltungsorgan
Das erste Organ des Einheitlichen Patentgerichts hat sich konstituiert – damit beginnt das Gericht seine Verwaltungsarbeit aufnehmen. Deutschland nun offiziell mit vier lokalen Kammern des Gerichts.
Der Verwaltungsapparat des neuen Einheitlichen Patentgerichts (EPG) nimmt zügig Gestalt an. Am 22. Februar 2022 hat der Verwaltungsausschuss des EPG in seiner konstituierenden Sitzung als erster von drei zentralen beaufsichtigenden Ausschüssen seine Arbeit aufgenommen. In der ersten Sitzung wurden zudem der bisherige Vorsitzende des vorbereitenden Komitees des EPG Alexander Ramsay (Schweden) als Vorsitzender und Johannes Karcher (Deutschland) als stellvertretender Vorsitzender benannt.
Neben der eigenen Geschäftsordnung des Verwaltungsausschusses wurden weitere wichtige Rechtsverordnungen im Umfeld des EPG verabschiedet, wie z. B. die Vorschriften über das Europäische „Litigation Certificate“, welches eine Vertretungsbefugnis Europäischer Patentanwälte regelt, sowie Personal- und Finanzbestimmungen des neuen Gerichts. Einige der Mitgliedsstaaten nutzten die Gelegenheit und bestätigten offiziell deren lokale Kammern, darunter Deutschland mit insgesamt vier lokalen Gerichtsstandorten.
Der Verwaltungsausschuss besetzte des Weiteren den so genannten „Beratenden Ausschuss“ des EPG. Der Beratende Ausschuss wird wesentlich die Rekrutierung der Richter des EPG unterstützen. Mit den ersten Interviews der Kandidaten wird bereits Ende März gerechnet. Damit rückt auch die rechtliche Arbeitsfähigkeit des EPG in greifbare Nähe!
Ihre Fragen zum Europäischen Einheitspatent beantworten wir Ihnen gerne unter upc@boehmert.de!