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EPG: Beginn der Sunrise Period auf 1. März 2023 verschoben

5. Dezember 2022/in UPC-Update

Inkrafttreten Sunrise Period zum 1. März 2023 und EPGÜ zum 1. Juni 2023

Abweichend vom bisherigen Fahrplan, der den Start der Sunrise Period zum Beginn des neuen Jahres vorsah, kündigt das Einheitliche Patentgericht eine Verschiebung um zwei Monate an. Die Sunrise Period startet somit am 1. März 2023, gefolgt vom Inkrafttreten des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) am 1. Juni 2023.

Als Grund für diese Maßnahme wird der größere zeitliche Rahmen genannt, in dem Nutzer angehalten sind, sich mit einer Client-Authentifizierung sowie einer qualifizierten elektronischen Signatur auszustatten. Für den Zugriff auf das Case Management System des Einheitlichen Patentgerichts sowie die Unterzeichnung von Dokumenten ist eine starke Authentifizierung künftig unabdingbar.

Die Ankündigung des Einheitlichen Patentgerichts können Sie online hier abrufen.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2022-12-05 13:47:082022-12-21 20:53:11EPG: Beginn der Sunrise Period auf 1. März 2023 verschoben

Autor

BOEHMERT & BOEHMERT

Inhalte

Weitere Beiträge

  • Der Fahrplan zur Umsetzung des Einheitlichen Patentgerichts… 13. Oktober 2022
  • Finale Verfahrensordnung des Einheitspatentgerichts… 20. September 2022
  • UPC: Änderungen des Rechtsrahmens für das Vorgehen gegen… 10. März 2022

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