EPG: Beginn der Sunrise Period auf 1. März 2023 verschoben
Inkrafttreten Sunrise Period zum 1. März 2023 und EPGÜ zum 1. Juni 2023
Abweichend vom bisherigen Fahrplan, der den Start der Sunrise Period zum Beginn des neuen Jahres vorsah, kündigt das Einheitliche Patentgericht eine Verschiebung um zwei Monate an. Die Sunrise Period startet somit am 1. März 2023, gefolgt vom Inkrafttreten des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) am 1. Juni 2023.
Als Grund für diese Maßnahme wird der größere zeitliche Rahmen genannt, in dem Nutzer angehalten sind, sich mit einer Client-Authentifizierung sowie einer qualifizierten elektronischen Signatur auszustatten. Für den Zugriff auf das Case Management System des Einheitlichen Patentgerichts sowie die Unterzeichnung von Dokumenten ist eine starke Authentifizierung künftig unabdingbar.
Die Ankündigung des Einheitlichen Patentgerichts können Sie online hier abrufen.