Litigation im Markenrecht: der Einwand der Nichtbenutzung – Artikel von Dr. S. Engels und Dr. J. Wernicke im Magazin Trademark Lawyer 4/2025
Der Zeitpunkt und die Wahl des zulässigen und wirksamsten Instruments zur Verteidigung mit dem Nichtbenutzungseinwand unter den jeweiligen Umständen sind im Markenverfahren entscheidend.
In ihrem Artikel „Trademark litigation in Germany: pitfalls in non-use defences“, der in Ausgabe 4/2025 des Trademark Lawyer Magazins veröffentlich wurde, beleuchten die BOEHMERT & BOEHMERT Rechtsanwälte Dr. Sebastian Engels und Dr. Julian Wernicke die entscheidenden Unterschiede zwischen dem deutschen und dem europäischen Markenrecht in Hinblick auf die Benutzungspflicht und die Möglichkeiten der Verteidigung mit dem Nichtbenutzungseinwand in gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Die beiden Berliner Anwälte, die sich u.a. intensiv dem Markenrecht widmen, betonen, wie wichtig es ist, die unterschiedlichen Regelungen zur Anmeldung und Durchsetzung von Marken in Deutschland und der EU zu kennen. Dr. Sebastian Engels und Dr. Julian Wernicke gehen in ihrem Beitrag unter anderem auf folgende Aspekte ein:
- Die Vorteile und Risiken von Löschungsanträgen wegen Nichtbenutzung vor dem DPMA oder EUIPO als Verteidigungsstrategie in Markenstreitigkeiten.
- Die Bedeutung des Zeitpunkts und der Wahl des richtigen Instruments für die Verteidigung mit dem Nichtbenutzungseinwand – etwa Widerspruch, Löschungsantrag oder Widerklage.
- Praktische Hinweise für Markeninhaber und Beklagte, wie sie strategisch auf die Benutzungspflicht reagieren und welche Fallstricke bei verspäteter Geltendmachung drohen.
- Die Unterschiede bei der Durchsetzung und Verteidigung deutscher Marken und Unionsmarken, insbesondere im Hinblick auf die fünfjährige Benutzungsschonfrist und die Auswirkungen auf laufende Gerichtsverfahren.
Den vollständigen Artikel finden Sie auf der Website des Magazins Trademark Lawyer zur freien Ansicht. Gerne können Sie sich aber auch die PDF des englischsprachigen Beitrags „Trademark litigation in Germany: pitfalls in non-use defences“ herunterladen.