Dr. Sebastian Engels und Dr. Julian Wernicke zur Empowering‑Consumers‑Richtlinie in der Sonderpublikation Digital Law
In der Publikation Digital Law 2026 beleuchten Dr. Sebastian Engels und Dr. Julian Wernicke, beide Rechtsanwälte am Berliner Standort von BOEHMERT & BOEHMERT, die Auswirkungen der neuen EU‑Empowering‑Consumers‑Richtlinie (EU) 2024/825 auf Nachhaltigkeitsaussagen und Umweltwerbung.
In ihrem Beitrag „Umweltwerbung wird auch zukünftig möglich sein“ befassen sich die Autoren mit den verschärften Anforderungen an sogenannte Green Claims und erläutern, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen künftig weiterhin mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsargumenten werben dürfen. Hintergrund ist die Änderung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, die ab Ende September 2026 auch in Deutschland gilt.
Neue Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen im Wettbewerbsrecht
Ausgangspunkt der Analyse ist das künftig geltende Verbot allgemeiner, nicht belegter Umweltaussagen. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig produziert“ dürfen nach der neuen Rechtslage nur noch verwendet werden, wenn sie konkret, überprüfbar und transparent erläutert oder durch anerkannte Nachhaltigkeitssiegel belegt sind.
Dr. Sebastian Engels und Dr. Julian Wernicke zeigen auf, dass insbesondere pauschale Werbeaussagen ohne Nachweis oder erläuternden Zusatz ein erhöhtes Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen bergen. Gleiches gilt für Umweltziele, die lediglich als Zukunftsversprechen formuliert werden, ohne dass ein realistischer, überprüfbarer Maßnahmenplan vorliegt.
Green Claims, Nachhaltigkeitssiegel und Informationspflichten für Unternehmen
Ein weiterer Schwerpunkt des Beitrags liegt auf der zunehmenden Bedeutung von Transparenz und Beweisbarkeit. Unternehmen müssen künftig nicht nur darlegen können, dass einzelne ökologische Eigenschaften zutreffen, sondern auch klar kommunizieren, auf welchen Teil eines Produkts oder welchen Abschnitt der Wertschöpfungskette sich eine Aussage bezieht.
Die Autoren machen deutlich, dass auch bei der Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln größere Sorgfalt geboten ist. Neben staatlich anerkannten Siegeln kommen nur solche Zertifizierungen in Betracht, die strenge Anforderungen an Unabhängigkeit, Transparenz und Kontrolle erfüllen. Viele derzeit verwendete Siegel dürften diese Voraussetzungen künftig nicht mehr erfüllen.
Zudem weisen die Verfasser der Artikels auf erweiterte Informationspflichten hin, etwa im Hinblick auf Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Produktlanglebigkeit. Diese Aspekte gewinnen für nachhaltige Kaufentscheidungen zunehmend an Bedeutung und werden künftig rechtlich stärker eingefordert.
Der vollständige Beitrag von Dr. Sebastian Engels und Dr. Julian Wernicke ist in der Sonderbeilage Digital Law 2026 von SMART Media erschienen, die dem Handelsblatt als Beilage am 9. April 2026 beigefügt war. Der Artikel mit dem Titel „Umweltwerbung wird auch zukünftig möglich sein“ findet sich auf Seite 16 der pdf.