Dr. Martin Schaefer kommentiert in GRUR das EuGH Urteil: Vergütungspflicht für gespeicherte Privatkopien geschützter Werke in der Cloud – Austro-Mechana/Strato
In der GRUR Ausgabe 8/2022, 558 vom 15. April 2022 kommentiert BOEHMERT & BOEHMERT Partner und Rechtsanwalt Dr. Martin Schaefer eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 24.03.2022 – C-433/20 (Austro-Mechana/Strato) zur Vergütungspflicht für in der Cloud gespeicherte Privatkopien geschützter Werke.
Hintergrund ist der Rechtsstreit zwischen der österreichischen Schwestergesellschaft der GEMA, Austro-Mechana, und der deutschen Strato AG, einer Anbieterin von Cloud-Dienstleistungen, den das Oberlandesgericht Wien dem EuGH zur Vorabentscheidung zur Auslegung des Art. 5 II lit. b der InfoSoc-RL (2001/29) vorgelegt hatte.
In seiner Anmerkung zum Eu GH-Urteil in GRUR 2022, 558 kommentiert Dr. Martin Schaefer die Argumentation des EuGH, um dann in seinen Schlussfolgerungen Ideen für einen neuen Umgang mit der durch das EuGH-Urteil geschaffenen Situation zu präsentieren.
Nutzern von GRUR steht der Kommentar von Dr. Martin Schaefer hier zum Download zur Verfügung.