Werbung von Airlines mit SAF – Dr. Julian Wernicke in GRUR-Prax 15-16/2026, 545 zur Entscheidung des OLG Köln 6 U 68/25 vom 8.7.2026
Das OLG Köln fordert Transparenz bei Werbung mit nachhaltigem Flugkraftstoff (SAF). Die Entscheidung verdeutlicht die hohen Anforderungen an umweltbezogene Werbung im Vorfeld der EmpCo-Richtlinie.
In der aktuellen GRUR-Prax erläutert BOEHMERT & BOEHMERT Rechtsanwalt Dr. Julian Wernicke die Entscheidung des OLG Köln (08.07.2026, 6 U 68/25), dass die Werbung einer Fluggesellschaft mit „nachhaltigerem Fliegen“ durch den Einsatz von Sustainable Aviation Fuel (SAF) irreführend sein kann, wenn wesentliche Informationen nicht rechtzeitig offengelegt werden. Maßgeblich in diesem Fall war, dass Verbraucher aus der Werbung der Airline den Eindruck gewinnen konnten, der von ihnen finanzierte, nachhaltige Flugkraftstoff komme dem konkret gebuchten Flug zugute. Tatsächlich wurde erst an späterer Stelle erläutert, dass der Kraftstoff auch auf anderen Flügen sowie zu einem späteren Zeitpunkt eingesetzt werden könne.
Nach Auffassung des Gerichts handele es sich dabei um eine wesentliche Information, die bereits im unmittelbaren Zusammenhang mit der Werbeaussage erkennbar sein müsse. Eine nachgelagerte Erläuterung über weiterführende Links genüge demnach nicht.
Die Entscheidung verdeutlicht die hohen Anforderungen an umweltbezogene Werbung und dies nicht zuletzt im Hinblick auf die am 27. September 2026 in Kraft tretenden Regeln der EmpCo-Richtlinie. Unternehmen sind gut beraten, ab sofort sicherzustellen, dass Einschränkungen oder Erläuterungen zu beworbenen Umweltvorteilen klar, transparent und rechtzeitig kommuniziert werden.
Der vollständige Artikel von Dr. Julian Wernicke „Nachhaltiger Flugkraftstoff: Irreführende Umweltaussagen von Airlines“ steht registrierten Nutzern von beck-online hier zum Download zur Verfügung.
