Dr. Eckhard Ratjen in GRUR Prax 22/2025 über irreführende Werbung zur Meldepflicht bei Online-Edelmetallkäufen
Die Werbung eines Münzhändlers mit dem Hinweis „Bestellungen über 2.000 € sind bei uns nicht meldepflichtig!“ ist nach § 5 UWG eine irreführende geschäftliche Handlung. Werbende Unternehmen werden künftig nicht pauschal darauf vertrauen können, dass geäußerte Rechtsansichten stets als Meinungsäußerungen von der Irreführungsprüfung ausgeschlossen sind.
In seinem Artikel „Irreführende Werbung zur Meldepflicht bei Online-Edelmetallkäufen“ in GRUR Prax 22/2025 erläutert BOEHMERT & BOEHMERT Partner und Rechtsanwalt Dr. Eckhard Ratjen das Urteil des OLG Karlsruhe vom 19. September 2025 (14 U 72/25) gegen einen Online-Münzhändler, nach dem dessen Werbung mit dem Hinweis „Bestellungen über 2.000 € sind bei uns nicht meldepflichtig!“ eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG darstelle.
Die Aussage des Online-Münzhändlers erwecke den Eindruck, im stationären Edelmetallhandel bestehe eine gesetzliche Meldepflicht, die beim Onlinehandel entfalle, so das Gericht. Tatsächlich sehe das Geldwäschegesetz (§ 4 V Nr. 1 lit. b GwG) lediglich Identifizierungs- und Risikomanagementpflichten vor; eine generelle Meldepflicht existiere nicht. Die Meldepflicht nach § 43 I GwG greife nur bei konkreten Verdachtsmomenten. Das Gericht stellte klar, dass werbliche Aussagen zur Rechtslage als Tatsachenbehauptungen einzuordnen sein könnten, wenn sie eine verbindliche Regelung suggerierten.
In seinem Artikel bewertet Dr. Ratjen die Entscheidung des OLG Karlsruhe und empfiehlt für die Praxis, dass werbliche Aussagen zu Rechtsfragen vollständig und inhaltlich zutreffend sein müssen, da vereinfachende oder selektive Darstellungen schnell als irreführend oder reißerisch gelten können und damit u. U. als Tatsachenbehauptungen einzuordnen seien. Werbende Unternehmen sollen künftig nicht mehr darauf vertrauen, dass geäußerte Rechtsansichten stets als Meinungsäußerungen von der Irreführungsprüfung ausgeschlossen seien.
Der vollständigen Artikel von Dr. Eckhard Ratjen steht registrierten Nutzern von GRUR-Prax hier zum Download zur Verfügung.
