„Digitalisierung und geistiges Eigentum“ – Artikel von Patentanwalt Nils T. F. Schmid in BWA-Broschüre zum Thema „Künstliche Intelligenz“
Die fortschreitende Digitalisierung – verbunden mit künstlicher Intelligenz (KI) sowie wachsenden Rechnerkapazitäten – verändert unser Leben nachhaltig und ist ohne Zweifel die Kernaufgabe der kommenden Jahre für den Industriestandort Deutschland.
Doch was zum einen eine große Chance für die Sicherung und Kommerzialisierung geistigen Eigentums birgt, stellt zum anderen auch ein Risiko für die Umgehung von Schutzrechten und unerwünschten Nachahmungen dar. Darüber hinaus ergibt sich die Frage, ob und wie eine Abgrenzung zwischen durch künstliche Intelligenz generierten und von Menschen erschaffenen Kunstwerken oder Erfindungen erfolgen kann – eine Frage, die insbesondere für das am zentralen Gedanken des Erfinders bzw. Autors des Deutschen Patent-, Gebrauchsmuster-, Design- und Urheberrecht von großer Bedeutung ist.
Den Implikationen dieser anstehenden Herausforderungen für die rechtlichen Rahmenbedingungen des Gewerblichen Rechtsschutzes widmet sich BOEHMERT & BOEHMERT Patentanwalt Nils T. F. Schmid in seinem Artikel „Digitalisierung und geistiges Eigentum“ in der Informationsbroschüre der Kommission Innovation des Bundesverbands für Wirtschaftsförderung und Außenwirtschaft (BWA) zum Thema „Künstliche Intelligenz“. Am Beispiel des 3D-Drucks geht Nils T. F. Schmid darauf ein, wie diese Technik in Zukunft strategische Überlegungen zum Schutz geistigen Eigentums beeinflussen könnte und welche rechtlichen Fragestellungen infolgedessen künftig in den Vordergrund rücken werden. Im zweiten Teil des Beitrags befasst sich Nils T. F. Schmid ausführlich mit der Abgrenzung KI-erzeugter Erfindungen gegenüber von Menschen erschaffenen Werken sowie mit den daraus resultierenden Fragestellungen hinsichtlich des Patentschutzes für KI-Erfindungen und deren Inhaberschaft.
Der Artikel „Digitalisierung und geistiges Eigentum“, der in der bereits erwähnten BWA-Broschüre „Innovationen“ erschienen ist, kann hier als PDF in voller Länge abgerufen werden.