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Designanmeldungen am CNIPA nach dem neuen chinesischen Patentrecht

11. Juni 2021/in IP-Update

Ab dem 1. Juni 2021 wird es Designanmeldern möglich sein, beim chinesischen Patentamt (CNIPA) Teilanmeldungen einzureichen. Diese Neuerung stellt eine der wichtigsten Änderungen des ab diesem Datum geltenden neuen chinesischen Patentrechts dar.

Der Schutz von Teilen von Designs war bislang im chinesischen Patentrecht, anders als im europäischen oder amerikanischen Designrecht und abweichend von der internationalen Praxis, nicht vorgesehen. Nur Designs von als Einheit käuflich erwerbbaren und nutzbaren Produkten konnten bislang mit Erteilung eines Designschutzes durch das CNIPA geschützt werden. Die jetzige Neuerung des chinesischen Patentrechts im Hinblick auf Design-Teilanmeldungen stellt somit eine Harmonisierung mit der internationalen Praxis dar und nicht zuletzt auch eine deutliche Kostenersparnis durch die, so bleibt zu hoffen, ebenfalls gemäß internationalen Standards vom CNIPA akzeptierten Designzeichnungen.

Eine weitere wichtige Neuerung hinsichtlich des Schutzes von Designs durch Hinterlegung am CNIPA ist die Tatsache, dass die Schutzdauer mit Inkrafttreten des neunen chinesischen Patentgesetzes von 10 auf 15 Jahre verlängert wird. Dies ist zwar begrüßenswert, aber immer noch deutlich weniger als die maximale Schutzdauer von 25 Jahren für Designregistrierungen beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

Besuchen Sie auch den folgenden Link: https://english.cnipa.gov.cn/

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2021-06-11 00:00:002022-08-02 11:53:50Designanmeldungen am CNIPA nach dem neuen chinesischen Patentrecht

Autor

Nils T. F. Schmid

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