„Mitteilungen der deutschen Patentanwälte“ (7-8/2017) mit Beitrag von Dr. J. Krauß und Dr. D. Kuttenkeuler.
Die beiden BOEHMERT & BOEHMERT-Patentanwälte Dr. Jan B. Krauß und Dr. David Kuttenkeuler haben in den „Mitteilungen der deutschen Patentanwälte“ (7-8/2017, S. 306ff) den Beitrag „Aktuelles aus dem Bereich Biotechnologie: Aussetzung von EPA-Verfahren, die Pflanzen (oder Tiere) betreffen, die durch im Wesentlichen biologische Verfahren erhalten werden“ verfasst.
In ihrem Beitrag weisen die Autoren darauf hin, dass der Erlass sowohl eine klare Überschreitung der Befugnisse des Präsidenten als Exekutivorgan des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) als auch der geltenden Rechtslage darstellt. Sie erläutern zudem Möglichkeiten, mit denen sich betroffene Anmelder oder Patentinhaber gegen eine solche Aussetzung wehren können und sollten. Die „Mitteilungen der deutschen Patentanwälte“ lassen sich hier abonnieren.