Klage der Deutschen Post AG zurückgewiesen
Dr. Florian Schwab hat im Online-Portal der Fachzeitschrift World Trademark Review über eine komplexe markenrechtliche Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union vom 20. Februar 2018 (T-118/16) berichtet.
Das Gericht hat eine Verwechslungsgefahr zwischen Marken mit dem gemeinsamen Bestandteil POST verneint und die Klage der Deutschen Post AG zurückgewiesen.
In einer detaillierten Erörterung insbesondere zur Kennzeichenähnlichkeit begründet das Gericht den ausreichenden Abstand zwischen den Gesamtzeichen etwa aufgrund der dem Wortelement POST vorangestellten Buchstabenkombination BE bei der angegriffenen Unionsmarkenanmeldung.
Lesen Sie den gesamten Artikel hier. Dieser Artikel erschien am 13.03.2018 bereits auf WTR Daily (Bestandteil der World Trademark Review).