GRUR-Prax mit Beitrag von Dr. R. Böckenholt zur „Real-Chips“-Entscheidung.
BOEHMERT & BOEHMERT-Partner und Rechtsanwalt Dr. Rudolf Böckenholt hat in der Fachzeitschrift GRUR-Prax 06/2014 (S. 126) die Entscheidung „Real-Chips“ des Bundegerichtshofes vom 22.01.2014 besprochen. Hierbei ging es um die Frage, wann und wie die durch eine Markenanmeldung in Deutschland begründete Erstbegehungsgefahr einer Markenverletzung entfallen kann. Die Entscheidung bestätigt jüngere Rechtsprechung aus der Vergangenheit und schreibt Markenanmeldern deutlich ins Stammbuch, dass ein reines Untätigbleiben die Erstbegehungsgefahr nicht entfallen lässt, sondern dafür grundsätzlich aktives Tun erforderlich ist. Über den konkreten Fall hinaus werden Hinweise gegeben, wie sich die Rechtslage bei Gemeinschaftsmarken darstellt. Dr. Böckenholt ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und kommentiert seit 2009 regelmäßig für die GRUR-Prax. Für Abonnenten ist der gesamte Artikel hier einsehbar.