GRUR (07/2013) mit Anmerkung von Dr. Guido M. Becker in Sachen „Stofffähnchen Levis Jeans“.
In der GRUR (07/2013, S. S. 724 – 725) hat BOEHMERT & BOEHMERT-Anwalt Dr. Guido M. Becker eine Anmerkung zu dem Urteil des EuGH im Verfahren C-12/12 (Colloseum Holding AG/Levi Strauss & Co.) vom 18. April 2013 verfasst. Das Urteil betrifft die rechtserhaltende Benutzung einer Positionsmarke, nämlich der Positionierung des Stofffähnchens an den Gesäßtaschen der bekannten Levis-Jeanshosen.
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