„Gericht der Europäischen Union bestätigt Nichtigkeit einer EU-Marke wegen Bösgläubigkeit aufgrund eines früheren Vertragsverhältnisses“ – Beitrag von Dr. Florian Schwab in WTR Daily
In seinem aktuellen Artikel „General Court confirms invalidity of EUTM on ground of bad faith due to prior contractual relationship“ auf dem Online-Portal der Fachzeitschrift World Trademark Review, WTR Daily, behandelt BOEHMERT & BOEHMERT Rechtsanwalt Dr. Florian Schwab eine Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union in der Rechtssache T-853/19 vom 17. März 2021, Reza Hossein Khan Tehrani gegen das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
Das Gericht bestätigt darin das Urteil der Beschwerdekammer des EUIPO zur Löschung der Unionsmarkeneintragung EARNEST SEWN aufgrund bösgläubiger Markenanmeldung. Zu dieser, schwer zu kategorisierenden und auf Ebene der EU-Gerichte häufig auf den Einzelfall abstellenden, Rechtsfigur trägt das Urteil im Hinblick auf die Relevanz vormaliger vertraglicher Beziehungen zwischen Markeninhaber und Löschungsantragsteller bei.
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