EuG bestätigt die Rechtmäßigkeit der Eintragung einer 3-D-Marke durch Lego: Dr. Florian Schwab analysiert in WTR die Entscheidung des Gerichts
In seinem Legal update im Online Magazin World Trademark Review (WTR) vom 8. Januar 2024 beschäftigt sich BOEHMERT & BOEHMERT Rechtsanwalt und Partner Dr. Florian Schwab mit dem EuG-Urteil in der Rechtssache T-297/22. Darin bestätigt das Gericht die Entscheidung der Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und damit die Eintragungsfähigkeit einer 3-D-Marke von Lego.
In seiner Entscheidung vom 6. Dezember 2023 weist das Gericht die Nichtigkeitsbeschwerde des Unternehmens BB Service GmbH hinsichtlich der Eintragungsfähigkeit der 3D-Marke, die der Form einer Lego-Figur entspricht, ab.
BB Services GmbH hatte die Löschung der Marke auf der Basis von Eintragungshindernissen nach Art. 7 (1), e) der Unionsmarkenverordnung begehrt. Nach Auffassung des deutschen Unternehmens bestünde die Lego-Figur ausschließlich aus einer Form, die durch die Art der Ware selbst bedingt (i), oder die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sei (ii).
In dieser komplexen und hochtechnischen Angelegenheit – wie auch in früheren Angriffen gegen die Eintragungsfähigkeit des Lego-Steins als solchem – bestätigte das Gericht seine liberale Tendenz zur Eintragungsfähigkeit von 3D-Marken und zur restriktiven Auslegung der Ausnahmeregelung der technischen Funktionalität.
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