• Standorte
  • Presse
  • Impressum
  • Kontakt
  • DE
    • EN
  • UPC
  • Kanzlei
    • Schwerpunkte
    • Geschichte
    • Leitbild
    • Awards & Rankings
  • Tätigkeitsfelder
    • Rechtsgebiete
    • Branchen
  • Team
  • Aktuelles & Wissen
    • Aktuelles
    • Termine
    • UPC-Update
    • IP-Update
    • Brexit-Update
    • Publikationen
    • B&B Bulletin
  • Karriere
    • Arbeiten bei uns
    • Lernen Sie uns kennen
    • Stellenangebote
  • Menü Menü
EXPERTEN FINDEN
  • UPC
  • Kanzlei
    • Schwerpunkte
    • Geschichte
    • Leitbild
    • Awards und Rankings
  • Tätigkeitsfelder
    • Rechtsgebiete
    • Branchen
  • Unser Team
  • Aktuelles & Wissen
    • Aktuelles
    • Termine
    • UPC-Update
    • IP-Update
    • Brexit-Update
    • Publikationen
    • B&B Bulletin
  • Karriere
    • Arbeiten bei uns
    • Lernen Sie uns kennen
    • Stellenangebote
  • Kontakt
  • Standorte
  • Impressum
  • Presse
  • Experten finden
  • DE
    • EN

Dr. Florian Schwab erörtert in WTR Daily eine aktuelle Entscheidung des EuGH im Streit um die Schutzfähigkeit der Wort-/Bildmarke „achtung!“

28. Oktober 2020/in Publikationen, Markenrecht

Auf dem Online-Portal der Fachzeitschrift World Trademark Review, WTR Daily, berichtet BOEHMERT & BOEHMERT Rechtsanwalt Dr. Florian Schwab über eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, nach der dem EU-Teil der internationalen Registrierung der Wort-/Bildmarke „achtung!“ die Schutzgewährung verweigert wurde.

Der EuGH bestätigte damit die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Amts für geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO), die den internationalen Schutz für die Marke „achtung!“ aufgrund fehlender Unterscheidungskraft bereits 2019 abgelehnt hatte.

Dr. Schwab fasst das Urteil wie folgt zusammen:
„Die Entscheidung des Gerichtshof (EuGH) bestätigt die Auffassung der Vorinstanzen dahingehend, dass für den Unionsmarkenteil eine internationalen Registrierung der Wort-/Bildmarke Achtung! einer deutschen Werbeagentur für Waren und Dienstleistungen verschiedenster Klassen die Unterscheidungskraft fehlt. Die Marke wird vom deutschsprachigen Verkehr nur als gewöhnliche Werbebotschaft und nicht als betrieblicher Herkunftshinweis aufgefasst. Daher ist die an sich fehlerhafte Feststellung der Vorinstanzen eines rein beschreibenden Charakters für die Sachentscheidung irrelevant. Zudem stehen frühere konträre Entscheidungen nationaler Ämter oder sogar des EUIPO zu dem identischen Zeichen dem nicht entgegen.“ 

Der vollständige Artikel in englischer Sprache steht Ihnen hier als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung!

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2020-10-28 10:38:002022-08-10 13:26:13Dr. Florian Schwab erörtert in WTR Daily eine aktuelle Entscheidung des EuGH im Streit um die Schutzfähigkeit der Wort-/Bildmarke „achtung!“

Autor

Dr. Florian Schwab, LL.M., Lic en droit

Inhalte

Weitere Beiträge

  • Veröffentlichung Sedona-Richtlinien mit Co-Autor Dr. Michael… 30. Januar 2023
  • Dr. Rudolf Böckenholt kom­men­tiert in GRUR-Prax… 26. Januar 2023
  • Fabio Adinolfi bespricht EuG Urteil zur… 11. Januar 2023

Menü

  • Kanzlei
  • Tätigkeitsfelder
  • Unser Team
  • Aktuelles & Wissen
  • Karriere

Informationen

  • Presse
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Allgemeine Mandatsbedingungen

Rechtsgebiete

  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • IT-Recht
  • Kartellrecht
  • Lizenzrecht
  • Markenrecht
  • Patentbewertung
  • Patent- & Gebrauchsmusterrecht
  • Patentverletzung
  • Produktpiraterie
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

© Copyright 2023– BOEHMERT & BOEHMERT

Nach oben scrollen

Wir verwenden ausschließlich Funktionscookies und keine Dienste Dritter. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Powered by  GDPR Cookie Compliance
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.