Dr. Florian Schwab erörtert in WTR Daily eine aktuelle Entscheidung des EuGH im Streit um die Schutzfähigkeit der Wort-/Bildmarke „achtung!“
Auf dem Online-Portal der Fachzeitschrift World Trademark Review, WTR Daily, berichtet BOEHMERT & BOEHMERT Rechtsanwalt Dr. Florian Schwab über eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, nach der dem EU-Teil der internationalen Registrierung der Wort-/Bildmarke „achtung!“ die Schutzgewährung verweigert wurde.
Der EuGH bestätigte damit die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Amts für geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO), die den internationalen Schutz für die Marke „achtung!“ aufgrund fehlender Unterscheidungskraft bereits 2019 abgelehnt hatte.
Dr. Schwab fasst das Urteil wie folgt zusammen:
„Die Entscheidung des Gerichtshof (EuGH) bestätigt die Auffassung der Vorinstanzen dahingehend, dass für den Unionsmarkenteil eine internationalen Registrierung der Wort-/Bildmarke Achtung! einer deutschen Werbeagentur für Waren und Dienstleistungen verschiedenster Klassen die Unterscheidungskraft fehlt. Die Marke wird vom deutschsprachigen Verkehr nur als gewöhnliche Werbebotschaft und nicht als betrieblicher Herkunftshinweis aufgefasst. Daher ist die an sich fehlerhafte Feststellung der Vorinstanzen eines rein beschreibenden Charakters für die Sachentscheidung irrelevant. Zudem stehen frühere konträre Entscheidungen nationaler Ämter oder sogar des EUIPO zu dem identischen Zeichen dem nicht entgegen.“
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