Dr. F. Schwab in WTR Daily: „General Court Confirms Strict Approach to Time-Limits to Prove Genuine Use“.
In der Online-Ausgabe des World Trademark Review Daily (WTR Daily) vom 29. März 2011 hat BOEHMERT & BOEHMERT-Partner Dr. Florian Schwab das Urteil Efemy’s Holding GmbH ./. OHIM, Case T-50/09 des Gerichtshofs der Europäischen Union (Gericht) besprochen. Von allgemeinem Interesse für die Markenpraxis sind die Ausführungen des Gerichts zu den formellen Voraussetzungen des Benutzungsnachweises im Widerspruchsverfahren. Die Widersprechende, die deutsche Firma Efemy’s Holding GmbH, hatte auf die Einrede der Nichtbenutzung fristwahrend lediglich per Fax die Übersendung von 200 Seiten an Benutzungsdokumenten angekündigt. Die Benutzungsunterlagen selbst gingen beim Harmonisierungsamt erst nach Fristablauf ein. Dr. Schwab kommentiert in dieser Zeitschrift regelmäßig.