Dr. Rudolf Böckenholt kommentiert in GRUR-Prax Urteil zu Abwicklung von Zahlungen bei rechtsmissbräuchlicher Abmahnung
Im Heft 3/2023 von „GRUR-Prax – Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht/Praxis im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht“ erörtert BOEHMERT & BOEHMERT Partner und Rechtsanwalt Dr. Rudolf Böckenholt ein Urteil des OLG Köln vom 9.12.2022 (6 U 46/22, GRUR-RS 2022, 36629) zur Frage, welche Auswirkungen eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung auf Zahlungen hat, die in Zusammenhang mit einer vertraglichen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erfolgen. Die Antwort: keine, solange dem Abmahnenden nicht eine arglistige Täuschung oder Schädigungsvorsatz nachgewiesen werden kann.
Den Artikel von Dr. Rudolf Böckenholt finden Sie in der der gedruckten Ausgabe der GRUR-Prax 03/2023. Abonnenten von Beck-Online können ihn online einsehen.