• Standorte
  • Presse
  • Impressum
  • Kontakt
  • DE
    • EN
  • UPC
  • Kanzlei
    • Schwerpunkte
    • Geschichte
    • Leitbild
    • Awards & Rankings
  • Tätigkeitsfelder
    • Rechtsgebiete
    • Branchen
  • Team
  • Aktuelles & Wissen
    • Aktuelles
    • Termine
    • UPC-Update
    • IP-Update
    • Brexit-Update
    • Publikationen
    • B&B Bulletin
  • Karriere
    • Arbeiten bei uns
    • Lernen Sie uns kennen
    • Stellenangebote
  • Menü Menü
EXPERTEN FINDEN
  • UPC
  • Kanzlei
    • Schwerpunkte
    • Geschichte
    • Leitbild
    • Awards und Rankings
  • Tätigkeitsfelder
    • Rechtsgebiete
    • Branchen
  • Unser Team
  • Aktuelles & Wissen
    • Aktuelles
    • Termine
    • UPC-Update
    • IP-Update
    • Brexit-Update
    • Publikationen
    • B&B Bulletin
  • Karriere
    • Arbeiten bei uns
    • Lernen Sie uns kennen
    • Stellenangebote
  • Kontakt
  • Standorte
  • Impressum
  • Presse
  • Experten finden
  • DE
    • EN

Ausländische Steuerberatungsgesellschaften, die alle Dienstleistungen einer Steuerberatungsgesellschaft in Deutschland anbieten, ohne im Steuerberaterverzeichnis eingetragen zu sein, können sich nicht auf die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit berufen, sondern handeln wettbewerbswidrig – Dr. Rudolf Böckenholt bespricht ein Urteil des LG Mannheim in seinem jüngsten GRUR-Prax-Beitrag.

12. Oktober 2020/in Publikationen, Wettbewerbsrecht

In Heft 8/2020 (Seite 168) bespricht Dr. Rudolf Böckenholt eine Entscheidung des OLG Hamm, wonach Zulassungsschranken für steuerliche Hilfeleistungen nicht gegen die Grundfreiheiten der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU verstoßen, weil diese durch zwingende Allgemeininteressen gerechtfertigt seien und die angesprochenen Verkehrskreise innerhalb des unübersichtlichen und schwer verständlichen deutschen Steuerrechts eine hochwertige Beratung durch in die Liste qualifizierter Berater eingetragene Vertreter benötige. Eine ausländische Gesellschaft mit nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates qualifizierten Beratern erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Werden gleichwohl in Deutschland alle Steuerdienstleistungen angeboten, handelt die Gesellschaft wettbewerbswidrig und die sie vertretenden Partner haften persönlich.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2020-10-12 13:40:002022-08-10 13:26:13Ausländische Steuerberatungsgesellschaften, die alle Dienstleistungen einer Steuerberatungsgesellschaft in Deutschland anbieten, ohne im Steuerberaterverzeichnis eingetragen zu sein, können sich nicht auf die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit berufen, sondern handeln wettbewerbswidrig – Dr. Rudolf Böckenholt bespricht ein Urteil des LG Mannheim in seinem jüngsten GRUR-Prax-Beitrag.

Autor

Dr. Rudolf Böckenholt, LL.M.

Inhalte

Weitere Beiträge

  • Dr. Florian Schwab analy­siert und kommen­tiert… 29. März 2023
  • Interview mit Dr. Michael Rüberg und Dr. Markus… 23. März 2023
  • „BioNTech geht - was macht Deutsch­land?“ Artikel von… 22. März 2023

Menü

  • Kanzlei
  • Tätigkeitsfelder
  • Unser Team
  • Aktuelles & Wissen
  • Karriere

Informationen

  • Presse
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Allgemeine Mandatsbedingungen

Rechtsgebiete

  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • IT-Recht
  • Kartellrecht
  • Lizenzrecht
  • Markenrecht
  • Patentbewertung
  • Patent- & Gebrauchsmusterrecht
  • Patentverletzung
  • Produktpiraterie
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

© Copyright 2023– BOEHMERT & BOEHMERT

Nach oben scrollen

Wir verwenden ausschließlich Funktionscookies und keine Dienste Dritter. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Powered by  GDPR Cookie Compliance
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.