„Patent Lawyer Magazine“ mit Beitrag von Dr. St. Schohe und Dr. M. Rüberg.
Im Patent Lawyer Magazine (Juni 2015, S. 47ff) haben die beiden BOEHMERT & BOEHMERT-Partner Dr. Stefan Schohe und Dr. Michael Rüberg den Artikel „Foreign companies beware – German courts are closing safe harbors abroad“ veröffentlicht. Hierin erläutern Patentanwalt Dr. Schohe und Rechtsanwalt Dr. Rüberg die Entscheidung „Audiosignalcodierung“ des Bundesgerichtshofs (amtliches Aktenzeichen X ZR 69/13), der zufolge eine Patentverletzung durch im Ausland vorgenommene Handlungen erfolgen kann. Die Autoren sehen eine Tendenz in der Rechtsprechung, ausländische Unternehmen, die sich inländischer Vertriebspartner bedienen, unter dem Gesichtspunkt der Beteiligung an einer inländischen Patentverletzung für Patentverletzungen in Deutschland verantwortlich zu machen. In der Konsequenz bedeutet dies, dass auch ausschließlich im Ausland agierende Unternehmen in Deutschland für Patentverletzungen sowohl für unmittelbare als auch für mittelbare Patentverletzung haftbar gemacht werden können. Dementsprechend werden sich, so die Schlussfolgerung der Autoren, ausländische Unternehmen zunehmend auch mit der Schutzrechtslage in Deutschland auseinandersetzen müssen und zwar auch dann, wenn die von ihnen gelieferten Artikel selbst nicht durch ein Patent geschützt sind, sondern lediglich ein Mittel darstellen, das bei einer Patentverletzung in Deutschland benutzt werden kann. Der gesamte Artikel ist hier einsehbar.