Dr. Florian Schwab mit Artikel in WTR Daily zur Rechtssache T-76/23 – DDP Specialty Electronic Materials US 8 LLC gegen das EUIPO
Im Online-Magazin „World Trademark Review Daily“ analysiert BOEHMERT & BOEHMERT Partner und Rechtsanwalt Dr. Florian Schwab die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union vom 17. April 2024 (Rechtssache T-76/23) über die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem Widerspruchsverfahren durch die Beschwerdekammer.
Das Gericht der Europäischen Union hat mit seinem Urteil vom 17. April 2024 (Sache T-76/23) die Entscheidung der Beschwerdekammer aus formellen sowie inhaltlichen Gründen aufgehoben. Eine Verwechslungsgefahr zwischen der Unionsmarkenanmeldung AMBERTEC für spezifische „Ionenaustauschharze zur Verwendung bei der Wasseraufbereitung“ in Klasse 1 sah das Gericht als nicht zu einem noch geringen Grad ähnlich mit den durch ältere Unionsmarkeneintragung AMPERTEC unter anderem in Klasse 1 geschützte „chemische Erzeugnisse für Komponenten chemischer Anlagen“ in Klasse 1 und „Chloride“ in Klasse 3. In der sehr technischen Analyse führte dies entgegen der Vorinstanz zu einer Verneinung einer Verwechslungsgefahr. Zudem stellte das Gericht die Verletzung der Verteidigungsrechte wie etwa das Recht auf Gehör der Inhaberin der AMBERTEC Unionsmarkenanmeldung im Zusammenhang mit der verfahrensmäßigen Behandlung von Glaubhaftmachungsmitteln für die rechtserhaltende Benutzung der Widerspruchsmarke und die Auslegung entsprechender Dokumente im Zusammenhang mit der Verletzungsanalyse durch die Beschwerdekammer fest.
Der Artikel von Dr. Schwab ist am 02. Mai 2024 erschienen und für registrierte Nutzer WTR Daily online hier in englischer Sprache abrufbar.